Glossar

Glossar: Digitale Barrierefreiheit von A bis Z

Alle wichtigen Begriffe rund um EAA, BaFG, WCAG und barrierefreie Websites – kurz und verständlich erklärt. Filter nach Thema oder such direkt nach einem Begriff.

Alle Begriffe

Accessibility Overlay
Ein Accessibility Overlay ist ein Skript oder Widget, das per Code-Zeile auf eine Website eingebunden wird und Barrierefreiheit automatisch verbessern soll. In der Fachwelt sind solche Tools umstritten: Sie stellen allein keine Rechtskonformität nach WCAG her und können bestehende Barrieren sogar verstärken. Echte Barrierefreiheit erfordert Anpassungen am Code selbst.
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Accessible Name
Der Accessible Name ist der Name, den ein Bedienelement gegenüber assistiven Technologien trägt. Er wird vom Browser nach festen Regeln berechnet, etwa aus Label, Beschriftung oder aria-label. Screenreader lesen diesen Namen vor, damit Nutzer wissen, was ein Button oder Link bewirkt.
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Alternativtext (Alt-Text)
Der Alternativtext beschreibt ein Bild in Worten. Er steht im alt-Attribut und wird vorgelesen, wenn jemand das Bild nicht sehen kann – etwa mit einem Screenreader oder bei langsamer Verbindung. Ein guter Alt-Text vermittelt denselben Sinn wie das Bild. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres alt-Attribut.
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ARIA-Label
Ein ARIA-Label gibt einem Element einen barrierefreien Namen, wenn sichtbarer Text fehlt. Du setzt es über das Attribut aria-label und schreibst den Namen direkt hinein. Screenreader lesen diesen Text vor. Typisch für reine Icon-Buttons ohne Beschriftung – etwa ein Lupensymbol für die Suche oder ein X zum Schließen.
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ARIA-Landmarks
ARIA-Landmarks gliedern eine Seite in benannte Bereiche wie Banner, Navigation, Hauptinhalt und Fußzeile. Screenreader-Nutzer springen damit direkt zwischen diesen Bereichen, ohne alles durchzulesen. Die meisten Landmarks entstehen automatisch aus semantischen HTML-Elementen wie header, nav, main und footer.
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ARIA-Live-Region
Eine ARIA-Live-Region sorgt dafür, dass Screenreader dynamische Änderungen auf einer Seite vorlesen, ohne dass der Fokus dorthin springt. Du markierst einen Bereich mit aria-live. Sobald sich sein Inhalt ändert, wird er angesagt. Typisch für Statusmeldungen, Warenkorb-Updates oder Formular-Fehler, die ohne Seitenreload erscheinen.
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Assistive Technologie
Assistive Technologie (auch Hilfsmittel oder unterstützende Technik) bezeichnet Hard- und Software, die Menschen mit Behinderung die Nutzung digitaler Angebote ermöglicht. Dazu zählen Screenreader, Braillezeilen, Vergrößerungssoftware, Spracheingabe und Spezialtastaturen. Sie übersetzen digitale Inhalte in eine Form, die Nutzer wahrnehmen und bedienen können.
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ATAG (Authoring Tool Accessibility Guidelines)
ATAG ist ein W3C-Standard für Autorenwerkzeuge wie Content-Management-Systeme und Editoren. Er sorgt dafür, dass solche Werkzeuge selbst barrierefrei bedienbar sind und Redakteure beim Erstellen barrierefreier Inhalte unterstützen. Die aktuelle Fassung ATAG 2.0 ist seit 2015 W3C-Empfehlung.
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Audiodeskription
Audiodeskription ist eine zusätzliche Tonspur, die wichtige visuelle Informationen eines Videos in Worte fasst. In Sprechpausen beschreibt eine Stimme, was im Bild passiert. So können blinde und sehbehinderte Menschen der Handlung folgen, auch wenn sie das Bild nicht sehen.
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Automatischer vs. manueller Test
Bei der Barrierefreiheit unterscheidet man automatische und manuelle Tests. Automatische Tools wie axe oder WAVE scannen den Code per Software und finden technische Fehler in Sekunden. Manuelle Tests prüfen das, was nur ein Mensch beurteilen kann: ob Alternativtexte sinnvoll sind, die Tastatur funktioniert und Inhalte verständlich bleiben.
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axe (Test-Engine)
axe ist eine quelloffene Test-Engine für automatische Barrierefreiheit, entwickelt von Deque. Sie prüft den HTML-Code einer Seite gegen WCAG-Regeln und meldet technische Fehler wie fehlende Alt-Texte oder schwache Kontraste. axe steckt in vielen Tools, etwa in der Browser-Erweiterung axe DevTools und in Lighthouse.
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Barrierefreiheit (Accessibility, a11y)
Barrierefreiheit (englisch Accessibility, kurz a11y) bedeutet, dass Webseiten, Apps und digitale Dokumente von allen Menschen genutzt werden können – auch von Menschen mit Behinderung. Inhalte sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und mit Hilfsmitteln wie Screenreader oder Tastatur zugänglich. Die technische Grundlage bilden die WCAG.
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Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugänglicher Hinweis auf deiner Website. Sie beschreibt, wie barrierefrei dein Angebot ist, welche Bereiche eventuell nicht zugänglich sind und wie Nutzer Barrieren melden können. Bei vielen Angeboten ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
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Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Maßstab ist die WCAG-Konformität über die Norm EN 301 549.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
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Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist ein österreichisches Antidiskriminierungsgesetz. Es verbietet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, auch beim Zugang zu Dienstleistungen und Angeboten im Internet. Es nennt keine festen technischen Standards, kann aber Grundlage für Schadenersatz und Schlichtung sein.
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Beschwerde- & Durchsetzungsverfahren
Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren gibt Nutzern einen Weg, Barrieren zu melden und Barrierefreiheit einzufordern. Verbraucher können sich zunächst an das Unternehmen wenden und danach an die zuständige Behörde. Diese kann Mängel feststellen und Nachbesserung oder Strafen durchsetzen.
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BITV 2.0
Die BITV 2.0 ist die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Sie konkretisiert für öffentliche Stellen des Bundes, wie Websites, Apps und elektronische Dokumente barrierefrei sein müssen. Maßstab ist die Norm EN 301 549 und damit die WCAG. Für Unternehmen gilt stattdessen das BFSG.
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BITV-Test
Der BITV-Test ist ein anerkanntes, überwiegend manuelles Prüfverfahren für die Barrierefreiheit von Websites. Entwickelt vom BIK-Projekt, basiert er auf der WCAG und der EN 301 549. Geschulte Prüfer:innen arbeiten einen festen Katalog von Prüfschritten ab und erstellen ein nachvollziehbares Gutachten. Er gilt im deutschsprachigen Raum als Referenz.
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Braillezeile
Eine Braillezeile (auch Braille-Display) ist ein Gerät, das digitalen Text in Blindenschrift ausgibt. Kleine Stifte fahren nach oben und bilden tastbare Braille-Zeichen. Blinde Menschen lesen damit Bildschirminhalte mit den Fingern. Die Braillezeile arbeitet meist zusammen mit einem Screenreader und ist eine wichtige assistive Technologie.
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Digitale Teilhabe
Digitale Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten haben und sie selbstständig nutzen können. Dazu zählen Internet, Apps, Online-Dienste und digitale Behördengänge. Barrierefreiheit, verfügbare Technik und digitale Kompetenz sind die Voraussetzungen. Wer ausgeschlossen wird, verliert Anschluss an wichtige Bereiche des Lebens.
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Einfache Sprache
Einfache Sprache ist eine verständliche Form des Deutschen ohne starre Regeln. Sie nutzt kurze Sätze, gängige Wörter und einen klaren Aufbau, erlaubt aber mehr sprachliche Freiheit als Leichte Sprache. Sie richtet sich an ein breites Publikum, etwa an Menschen mit geringen Lesekenntnissen oder Nicht-Muttersprachler.
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EN 301 549
EN 301 549 ist die harmonisierte europäische Norm für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienste. Sie übersetzt die WCAG in einen prüfbaren europäischen Standard und ergänzt Anforderungen an Hardware, Software und Support. Über den European Accessibility Act wird sie zur technischen Messlatte für gesetzliche Barrierefreiheit.
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Erfolgskriterium (Success Criterion)
Ein Erfolgskriterium ist eine einzelne, prüfbare Anforderung der WCAG. Es beschreibt überprüfbar, ob ein Inhalt barrierefrei ist, und ist einer Konformitätsstufe A, AA oder AAA zugeordnet. WCAG 2.1 hat 78 solche Kriterien, WCAG 2.2 insgesamt 86.
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EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung ist ein Dokument, mit dem ein Hersteller bestätigt, dass sein Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, beim EAA also die Barrierefreiheit. Sie ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und betrifft Produkte, nicht reine Online-Dienstleistungen.
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European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU-Richtlinie 2019/882. Sie legt erstmals EU-weit einheitliche Barrierefreiheits-Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest, auch für private Unternehmen. Seit 28. Juni 2025 gilt sie in der Praxis. Jedes EU-Land setzt sie mit einem eigenen Gesetz um.
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Farbkontrast / Kontrastverhältnis
Der Farbkontrast beschreibt, wie stark sich Text und Hintergrund in der Helligkeit unterscheiden. Gemessen wird er als Kontrastverhältnis von 1:1 bis 21:1. Normaler Text braucht mindestens 4,5:1, großer Text 3:1. Ausreichender Kontrast macht Inhalte für Menschen mit Sehschwäche und bei schlechten Lichtverhältnissen lesbar.
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Fehleridentifikation (Error Identification)
Fehleridentifikation bedeutet: Wenn ein Nutzer in einem Formular einen Eingabefehler macht, wird das fehlerhafte Feld klar benannt und der Fehler in Textform beschrieben. So wissen auch Menschen mit Sehbehinderung genau, was falsch ist und wo sie korrigieren müssen.
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Fokus-Indikator
Der Fokus-Indikator ist die sichtbare Markierung, die zeigt, welches Element gerade per Tastatur ausgewählt ist – meist ein Rahmen oder Ring um Links und Buttons. Ohne ihn weiß niemand, der mit Tab navigiert, wo er sich befindet. Browser zeigen ihn standardmäßig an. Ihn zu entfernen, ist ein häufiger und schwerer Fehler.
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Formular-Labels
Formular-Labels sind Beschriftungen, die einem Eingabefeld eindeutig sagen, was dort eingegeben werden soll. Sie werden technisch mit dem Feld verknüpft, damit Screenreader sie vorlesen. Ohne Label wissen Nutzer mit Sehbehinderung nicht, ob sie Name, E-Mail oder Telefonnummer eingeben sollen.
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Inklusion
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen selbstverständlich und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können – ohne ausgegrenzt zu werden. Im digitalen Kontext heißt das: Angebote sind so gestaltet, dass niemand wegen einer Behinderung ausgeschlossen wird. Barrierefreiheit ist ein zentrales Mittel, um digitale Inklusion umzusetzen.
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Kognitive Barrierefreiheit
Kognitive Barrierefreiheit bedeutet, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Lern-, Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisschwierigkeiten verständlich und bedienbar sind. Klare Sprache, einfache Navigation, vorhersehbare Abläufe und wenig Ablenkung helfen dabei. Sie richtet sich an Menschen mit kognitiven Behinderungen, aber auch an viele andere Nutzer.
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Konformitätsstufen A, AA, AAA
Die WCAG ordnen jedes Erfolgskriterium einer von drei Konformitätsstufen zu: A, AA und AAA. A ist die Basis, AA der praktische und gesetzlich relevante Standard, AAA das höchste Niveau. Maßgeblich für die Barrierefreiheitspflicht in Europa ist die Stufe AA.
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Legge Stanca (Italien/Südtirol)
Die Legge Stanca ist das italienische Gesetz Nr. 4/2004 zur digitalen Barrierefreiheit. Ursprünglich galt sie für den öffentlichen Sektor. Über spätere Reformen und die Umsetzung des EAA wurde sie auf große private Unternehmen und auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet, auch in Südtirol.
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Leichte Sprache
Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Form des Deutschen mit festen Regeln. Sie nutzt kurze Sätze, einfache Wörter und ein klares Layout. Menschen mit Lernschwierigkeiten, geringen Deutschkenntnissen oder kognitiven Behinderungen verstehen Inhalte dadurch leichter. Texte werden idealerweise von der Zielgruppe geprüft.
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Lighthouse (Accessibility-Audit)
Lighthouse ist ein kostenloses Audit-Tool von Google, direkt in den Chrome-DevTools eingebaut. Der Accessibility-Audit prüft eine Seite automatisch und gibt einen Score von 0 bis 100. Im Hintergrund nutzt Lighthouse die axe-Engine von Deque. Der Score ist ein erster Anhaltspunkt, kein Beleg für echte Barrierefreiheit.
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Marktüberwachung
Die Marktüberwachung kontrolliert, ob Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheits-Pflichten einhalten. In Österreich übernimmt das Sozialministeriumservice diese Aufgabe. Die Behörde kann prüfen, Mängel feststellen, Nachbesserung verlangen und bei Verstößen Verwaltungsstrafen verhängen.
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Mikrounternehmen-Ausnahme
Die Mikrounternehmen-Ausnahme befreit sehr kleine Betriebe bei Dienstleistungen von den Barrierefreiheits-Pflichten. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz hat. Bei Produkten greift die Ausnahme nicht. Sie ist enger, als viele denken.
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PDF/UA (PDF-Barrierefreiheit)
PDF/UA ist der internationale Standard für barrierefreie PDF-Dokumente, festgelegt in der ISO 14289. UA steht für Universal Accessibility. Der Standard legt fest, wie ein PDF technisch aufgebaut sein muss, damit Screenreader es korrekt vorlesen: mit Tags, logischer Lesereihenfolge und passenden Metadaten. Reines Tagging allein reicht aber nicht.
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POUR-Prinzipien (Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust)
Die POUR-Prinzipien sind die vier Grundsätze, auf denen die WCAG aufbauen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Sie ordnen alle Erfolgskriterien und beschreiben, was barrierefreie Inhalte ausmacht. POUR steht für Perceivable, Operable, Understandable, Robust.
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prefers-reduced-motion
prefers-reduced-motion ist eine CSS-Media-Feature, mit der eine Website erkennt, ob ein Nutzer im Betriebssystem weniger Bewegung wünscht. Ist die Einstellung aktiv, schaltet die Seite Animationen ab oder reduziert sie. Das hilft Menschen, die durch Bewegung Schwindel oder Übelkeit bekommen.
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Reflow (Umbruch)
Reflow bedeutet, dass sich Inhalte ohne horizontales Scrollen anpassen, wenn jemand stark hineinzoomt oder einen schmalen Bildschirm nutzt. Text und Elemente brechen dann einspaltig um. WCAG verlangt das bis zu einer Breite von 320 CSS-Pixeln. So bleiben Seiten auch bei 400 Prozent Vergrößerung lesbar, ohne ständiges Hin- und Herschieben.
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Screenreader
Ein Screenreader (deutsch Bildschirmleser) ist eine Software, die Bildschirminhalte in Sprache oder Blindenschrift ausgibt. Blinde und stark sehbehinderte Menschen nutzen ihn, um Webseiten, Apps und Dokumente zu bedienen. Der Screenreader liest Texte vor, beschreibt Bilder über Alternativtexte und macht Bedienelemente per Tastatur zugänglich.
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Screenreader-Test (NVDA, JAWS, VoiceOver)
Beim Screenreader-Test prüfst du deine Website mit der Software, die blinde und sehbehinderte Menschen täglich nutzen. Verbreitete Programme sind NVDA und JAWS für Windows sowie VoiceOver für Apple-Geräte. Der Test zeigt, ob Inhalte korrekt vorgelesen werden, die Reihenfolge stimmt und die Bedienung per Tastatur funktioniert.
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Semantisches HTML
Semantisches HTML bedeutet, dass du HTML-Elemente nach ihrer Bedeutung einsetzt und nicht nach ihrem Aussehen. Ein Button ist ein , eine Überschrift ein , eine Liste ein . So verstehen Browser, Suchmaschinen und Screenreader deinen Inhalt korrekt. Das ist die Grundlage für jede barrierefreie Website.
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Sprachauszeichnung (lang-Attribut)
Die Sprachauszeichnung legt mit dem lang-Attribut fest, in welcher Sprache der Inhalt einer Seite oder eines Abschnitts verfasst ist. Screenreader nutzen diese Angabe, um den Text mit der richtigen Aussprache vorzulesen. Ohne korrekte Auszeichnung klingt fremdsprachiger Inhalt unverständlich.
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Sprungmarken (Skip-Links)
Eine Sprungmarke (Skip-Link) ist ein Link am Seitenanfang, mit dem Tastatur- und Screenreader-Nutzer wiederkehrende Bereiche überspringen. Statt sich durch Logo und Hauptmenü zu tabben, springen sie direkt zum Inhalt. Der Link ist meist unsichtbar und wird erst beim Tastatur-Fokus eingeblendet. Er erfüllt das WCAG-Kriterium Blöcke umgehen.
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Tab-Reihenfolge (tabindex)
Die Tab-Reihenfolge bestimmt, in welcher Abfolge die Tastatur durch die Elemente einer Seite springt. Standardmäßig folgt sie der Reihenfolge im HTML-Code. Mit dem Attribut tabindex kannst du Elemente fokussierbar machen oder aus dem Fokus nehmen. Die Reihenfolge sollte immer der sichtbaren, logischen Lesefolge entsprechen.
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Tastaturbedienbarkeit
Tastaturbedienbarkeit bedeutet, dass sich eine Website vollständig ohne Maus bedienen lässt – nur mit Tab, Enter, Leertaste und Pfeiltasten. Davon profitieren blinde Nutzer, Menschen mit motorischen Einschränkungen und alle, die keine Maus nutzen können. Jede Funktion, die per Maus erreichbar ist, muss auch per Tastatur funktionieren.
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Textvergrößerung (Zoom 200%)
Textvergrößerung beschreibt die Fähigkeit einer Website, Text auf bis zu 200 Prozent zu vergrößern, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen. Menschen mit Sehbehinderung stellen die Schriftgröße im Browser größer. Die Seite muss lesbar bleiben und darf nichts abschneiden oder überlappen.
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Transkript
Ein Transkript ist die vollständige Textfassung eines Audio- oder Videoinhalts. Es gibt das Gesprochene und wichtige Geräusche oder visuelle Vorgänge in Textform wieder. So können gehörlose, sehbehinderte und taubblinde Menschen den Inhalt lesen, statt ihn zu hören oder zu sehen.
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Übergangsfristen (EAA/BaFG)
Übergangsfristen geben Unternehmen mehr Zeit, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Beim EAA gibt es längere Fristen vor allem für Dienstleistungen, die auf bestehende Produkte angewiesen sind, und für Selbstbedienungsterminals. Websites und Online-Shops profitieren davon in der Regel nicht.
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Überschriftenstruktur (H1–H6)
Die Überschriftenstruktur ordnet den Inhalt einer Seite mit den Ebenen H1 bis H6 hierarchisch. Sie bildet das Gerüst, an dem sich Screenreader-Nutzer orientieren und durch die Seite springen. Eine logische, lückenlose Hierarchie macht Inhalte erfassbar, ohne die ganze Seite lesen zu müssen.
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Universal Design
Universal Design (deutsch universelles Design) ist das Konzept, Produkte, Umgebungen und digitale Angebote so zu gestalten, dass sie von möglichst vielen Menschen ohne Anpassung genutzt werden können. Es richtet sich nicht nur an Menschen mit Behinderung, sondern an alle Nutzer und folgt sieben anerkannten Gestaltungsprinzipien.
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Untertitel (Captions)
Untertitel sind eingeblendete Texte, die das Gesprochene und wichtige Geräusche eines Videos wiedergeben. Sie ermöglichen gehörlosen und schwerhörigen Menschen, Videoinhalte zu verstehen. Im Gegensatz zu einer reinen Übersetzung enthalten echte Untertitel auch Hinweise auf Sprecher und Klänge.
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Unverhältnismäßige Belastung
Die unverhältnismäßige Belastung ist eine Ausnahme im Barrierefreiheitsrecht. Wer nachweist, dass eine barrierefreie Umsetzung im Verhältnis zum Nutzen einen unzumutbaren Aufwand bedeutet, kann teilweise befreit werden. Die Belastung muss dokumentiert und begründet werden, sie ist kein Freibrief.
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WAI-ARIA
WAI-ARIA ist eine technische W3C-Spezifikation, die HTML um Zusatzinformationen für assistive Technologien ergänzt. Über Rollen, Zustände und Eigenschaften macht sie dynamische Bedienelemente wie Menüs, Tabs oder Dialoge für Screenreader verständlich. Aktuell gilt WAI-ARIA 1.2 als W3C-Empfehlung.
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WAVE (WebAIM)
WAVE ist ein kostenloses Prüftool für Barrierefreiheit von WebAIM. Es legt sichtbare Symbole direkt über deine Webseite und zeigt so Fehler, Warnungen und strukturelle Merkmale an. WAVE gibt es als Online-Version und als Browser-Erweiterung. Der Fokus liegt darauf, die menschliche Bewertung zu unterstützen, nicht zu ersetzen.
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WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind der weltweit anerkannte Standard für barrierefreie Webinhalte. Das W3C entwickelt sie. Sie legen in prüfbaren Erfolgskriterien fest, wie Websites, Apps und Dokumente für Menschen mit Behinderung nutzbar werden. In Europa bilden sie die fachliche Grundlage für gesetzliche Pflichten.
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WCAG 2.1
WCAG 2.1 ist die 2018 vom W3C veröffentlichte Version der Web-Barrierefreiheitsrichtlinien. Sie enthält 78 Erfolgskriterien und ergänzt WCAG 2.0 um 17 neue Anforderungen, vor allem für mobile Nutzung, Sehschwäche und kognitive Einschränkungen. Über die EN 301 549 ist sie europaweit rechtlich verankert.
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WCAG 2.2
WCAG 2.2 ist die seit Oktober 2023 gültige Version der Web-Barrierefreiheitsrichtlinien des W3C. Sie ergänzt WCAG 2.1 um 9 neue Erfolgskriterien und entfernt das Kriterium 4.1.1 Parsing. Schwerpunkte sind Tastaturbedienung, Fokus-Sichtbarkeit und kognitive Unterstützung. Sie ist der aktuelle Stand der Technik.
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Web Accessibility Initiative (WAI)
Die Web Accessibility Initiative (WAI) ist der Bereich des W3C, der die Standards für Web-Barrierefreiheit entwickelt. Zu ihren Arbeiten gehören WCAG, WAI-ARIA und ATAG. Die WAI liefert damit die fachliche Grundlage, auf die europäische Gesetze wie EAA und BaFG aufbauen.
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Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ist ein österreichisches Gesetz für den öffentlichen Sektor. Es verpflichtet Websites und Apps des Bundes zur Barrierefreiheit nach EN 301 549 und WCAG. Es setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und gilt seit 2019, nicht zu verwechseln mit dem BaFG für Unternehmen.
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Zielgröße (Target Size)
Die Zielgröße beschreibt, wie groß klickbare Elemente wie Buttons und Links sein müssen, damit sie sich sicher treffen lassen. WCAG 2.2 fordert mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel. Das hilft Menschen mit motorischen Einschränkungen, Zittern oder kleinen Touchscreens, Bedienelemente zuverlässig zu treffen.
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