StartGlossar › Übergangsfristen (EAA/BaFG)

Übergangsfristen (EAA/BaFG)

Übergangsfristen geben Unternehmen mehr Zeit, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Beim EAA gibt es längere Fristen vor allem für Dienstleistungen, die auf bestehende Produkte angewiesen sind, und für Selbstbedienungsterminals. Websites und Online-Shops profitieren davon in der Regel nicht.

Übergangsfristen sind Zeiträume, in denen bestimmte Anforderungen noch nicht oder nur teilweise gelten. Der European Accessibility Act und seine nationalen Umsetzungen sehen solche Fristen vor, damit Unternehmen nicht alles auf einen Schlag umstellen müssen. Wichtig ist: Nicht alles fällt unter diese Erleichterungen.

Wo längere Fristen gelten

  • Dienstleistungen, die nur mit bestimmten bereits rechtmäßig genutzten Produkten erbracht werden können, dürfen unter Bedingungen für eine Übergangszeit bis 27. Juni 2030 weiterlaufen (§ 37 BaFG, Art. 32 EAA).
  • Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig im Einsatz waren, dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiter verwendet werden, längstens jedoch bis 2040 (BaFG) bzw. höchstens 20 Jahre ab Inbetriebnahme (Art. 32 EAA).

Wo es keine Schonfrist gibt

Für Websites und Online-Shops gibt es im Kern keine lange Übergangsfrist. Sie mussten mit dem Geltungsbeginn am 28. Juni 2025 die Anforderungen erfüllen. Wer also seinen Webshop noch nicht angepasst hat, ist bereits in der Pflicht und sollte nicht auf eine Fristverlängerung hoffen.

Die genauen Fristen und Bedingungen stehen im BaFG und im BFSG. Sie sind komplex und hängen vom konkreten Produkt oder Service ab. Wenn du unsicher bist, welche Frist für dich gilt, prüfen wir das gemeinsam. Eine Checkliste findest du in unserem Ratgeber EAA- und BaFG-Checkliste.

← Zurück zum Glossar

Konkret betroffen?

Ich prüfe deine Website und bringe sie WCAG-konform – persönlich, mit Festpreis.
Kostenloses Erstgespräch

Sprich mit mir über dein Projekt.

30 Minuten, kostenlos, unverbindlich. Du bekommst meine ehrliche Einschätzung — auch wenn sie lautet: „Dafür brauchst du mich nicht.“
Erstgespräch buchen
Antwort innerhalb von 48 Stunden · hallo@purin.at · +43 660 744 13 58