Die unverhältnismäßige Belastung ist eine Ausnahmeregel im Barrierefreiheitsrecht. Wenn die Umsetzung einer Barrierefreiheits-Anforderung im Verhältnis zum erwarteten Nutzen einen unzumutbar hohen Aufwand bedeuten würde, kann ein Unternehmen sich teilweise davon befreien. Das ist aber kein einfacher Ausweg: Du musst die Belastung sachlich begründen und dokumentieren.
Wie die Prüfung funktioniert
Das Gesetz gibt Kriterien vor, die du gegeneinander abwägen musst, etwa die Kosten der Umsetzung im Verhältnis zu Größe und Ressourcen deines Unternehmens und der Nutzen für Menschen mit Behinderungen. Eine Selbsteinschätzung allein reicht nicht. Die Marktüberwachung kann deine Bewertung überprüfen.
Was das für dein Unternehmen heißt
- Die Ausnahme gilt in der Regel nur für die betroffenen Teile, nicht für die gesamte Website.
- Du musst deine Einschätzung schriftlich festhalten und auf Verlangen vorlegen.
- Erhältst du öffentliche Mittel für Barrierefreiheit, kannst du dich nicht auf die Belastung berufen.
- Bei einer Standard-Website ist der Aufwand meist überschaubar, das Argument greift hier selten.
Vorsicht: Viele unterschätzen, wie streng diese Hürde ist. Oft ist die saubere Umsetzung günstiger als gedacht. Was in deinem Fall realistisch ist, schätzen wir gern in der barrierefreien Webentwicklung ein. Die Details regeln das BaFG und das BFSG.