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Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ist ein österreichisches Gesetz für den öffentlichen Sektor. Es verpflichtet Websites und Apps des Bundes zur Barrierefreiheit nach EN 301 549 und WCAG. Es setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und gilt seit 2019, nicht zu verwechseln mit dem BaFG für Unternehmen.

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes in Österreich, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Es setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 (Web Accessibility Directive) um und ist 2019 in Kraft getreten. Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf den WCAG aufbaut.

Wichtiger Unterschied zum BaFG

Das WZG betrifft nur den öffentlichen Sektor: Bund und ihm zuordenbare Einrichtungen. Länder und Gemeinden sind über eigene Landesgesetze geregelt. Für private Unternehmen gilt dagegen das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das den European Accessibility Act umsetzt. Beide Regelwerke verfolgen dasselbe Ziel, treffen aber unterschiedliche Adressaten.

Was das für dich heißt

  • Bist du eine öffentliche Stelle des Bundes, gilt das WZG.
  • Eine Barrierefreiheitserklärung ist verpflichtend.
  • Es gibt ein Beschwerdeverfahren für Nutzer.
  • Bist du ein Unternehmen, ist nicht das WZG, sondern das BaFG dein Maßstab.

Technisch laufen beide Gesetze auf dieselben WCAG-Kriterien hinaus. Wenn du Barrierefreiheit sauber umsetzen willst, unterstützt dich unsere barrierefreie Webentwicklung.

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