Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist das österreichische Gesetz, das den European Accessibility Act in nationales Recht umsetzt. Es ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Das BaFG verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen sie nutzen können, zum Beispiel Webshops, Online-Banking oder E-Books.
Wen das Gesetz betrifft
Anders als frühere Regeln gilt das BaFG für die Privatwirtschaft. Betroffen sind unter anderem Hersteller bestimmter Produkte und Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher. Für Kleinstunternehmen gilt bei Dienstleistungen eine Ausnahme. Wer den Aufwand als zu hoch einstuft, kann sich unter Umständen auf eine unverhältnismäßige Belastung berufen, muss das aber begründen und dokumentieren.
Was das für dein Unternehmen heißt
- Technischer Maßstab ist die WCAG-Konformität über die Norm EN 301 549.
- Du brauchst in der Regel eine Barrierefreiheitserklärung.
- Die Einhaltung überwacht das Sozialministeriumservice im Rahmen der Marktüberwachung.
- Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro (§ 36 BaFG), gestaffelt nach Art des Verstoßes und Unternehmensgröße.
Ob deine Website unter das BaFG fällt und was konkret zu tun ist, klären wir gemeinsam in der barrierefreien Webentwicklung.