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Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist ein österreichisches Antidiskriminierungsgesetz. Es verbietet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, auch beim Zugang zu Dienstleistungen und Angeboten im Internet. Es nennt keine festen technischen Standards, kann aber Grundlage für Schadenersatz und Schlichtung sein.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist ein österreichisches Gesetz, das Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung schützt. Es verbietet Benachteiligungen unter anderem beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit angeboten werden. Dazu zählen ausdrücklich auch Angebote im Internet. Das BGStG nennt selbst keine konkreten technischen Vorgaben.

Unterschied zu BaFG und WZG

Während das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) präzise technische Standards festlegen, arbeitet das BGStG allgemeiner: Es fordert, dass Angebote ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Damit war Barrierefreiheit in Österreich schon vor dem BaFG ein Thema, allerdings ohne klaren Mess-Maßstab.

Was das für dein Unternehmen heißt

  • Eine nicht barrierefreie Website kann eine mittelbare Diskriminierung darstellen.
  • Betroffene können ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice anstoßen.
  • Im Ergebnis kann Schadenersatz drohen.
  • Wer die WCAG erfüllt, ist auch beim BGStG auf der sicheren Seite.

In der Praxis lohnt es sich, beide Ebenen zusammen zu denken: das konkrete Barrierefreiheitsgesetz und den allgemeinen Diskriminierungsschutz. Bei der technischen Umsetzung hilft dir unsere barrierefreie Webentwicklung.

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