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Legge Stanca (Italien/Südtirol)

Die Legge Stanca ist das italienische Gesetz Nr. 4/2004 zur digitalen Barrierefreiheit. Ursprünglich galt sie für den öffentlichen Sektor. Über spätere Reformen und die Umsetzung des EAA wurde sie auf große private Unternehmen und auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet, auch in Südtirol.

Die Legge Stanca (Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004) ist die italienische Grundlage für digitale Barrierefreiheit. Sie schützt das Recht aller Menschen auf Zugang zu Informationen und digitalen Diensten. Zunächst betraf sie vor allem öffentliche Verwaltungen und bestimmte öffentlich beauftragte Unternehmen. Weil Südtirol zu Italien gehört, gilt sie auch dort.

Vom öffentlichen Sektor zur Privatwirtschaft

Über spätere Reformen wurde die Legge Stanca auf große private Unternehmen ausgeweitet. Mit der Umsetzung des European Accessibility Act in italienisches Recht kamen ab dem 28. Juni 2025 Pflichten für weitere Produkte und Dienstleistungen hinzu. Damit nähert sich die Lage in Südtirol der in Österreich und Deutschland an.

Was das für Südtiroler Unternehmen heißt

  • Maßgeblich ist die italienische Umsetzung, nicht das österreichische BaFG.
  • Technischer Maßstab bleibt im Kern die WCAG über die Norm EN 301 549.
  • Zuständig für die Aufsicht ist die italienische Digitalagentur AgID.

Weil die technischen Anforderungen in der ganzen EU auf denselben Standards beruhen, ist eine WCAG-konforme Website auch in Südtirol ein guter Ausgangspunkt. Bei der Umsetzung unterstützt dich unsere barrierefreie Webentwicklung.

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