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Recht & Gesetze

Gesetze, Fristen und Pflichten rund um digitale Barrierefreiheit: EAA, BaFG, BFSG und Co.

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Beschwerde- & Durchsetzungsverfahren
Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren gibt Nutzern einen Weg, Barrieren zu melden und Barrierefreiheit einzufordern. Verbraucher können sich zunächst an das Unternehmen wenden und danach an die zuständige Behörde. Diese kann Mängel feststellen und Nachbesserung oder Strafen durchsetzen.
EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung ist ein Dokument, mit dem ein Hersteller bestätigt, dass sein Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, beim EAA also die Barrierefreiheit. Sie ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und betrifft Produkte, nicht reine Online-Dienstleistungen.
Legge Stanca (Italien/Südtirol)
Die Legge Stanca ist das italienische Gesetz Nr. 4/2004 zur digitalen Barrierefreiheit. Ursprünglich galt sie für den öffentlichen Sektor. Über spätere Reformen und die Umsetzung des EAA wurde sie auf große private Unternehmen und auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet, auch in Südtirol.
Übergangsfristen (EAA/BaFG)
Übergangsfristen geben Unternehmen mehr Zeit, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Beim EAA gibt es längere Fristen vor allem für Dienstleistungen, die auf bestehende Produkte angewiesen sind, und für Selbstbedienungsterminals. Websites und Online-Shops profitieren davon in der Regel nicht.
Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugänglicher Hinweis auf deiner Website. Sie beschreibt, wie barrierefrei dein Angebot ist, welche Bereiche eventuell nicht zugänglich sind und wie Nutzer Barrieren melden können. Bei vielen Angeboten ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Marktüberwachung
Die Marktüberwachung kontrolliert, ob Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheits-Pflichten einhalten. In Österreich übernimmt das Sozialministeriumservice diese Aufgabe. Die Behörde kann prüfen, Mängel feststellen, Nachbesserung verlangen und bei Verstößen Verwaltungsstrafen verhängen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die unverhältnismäßige Belastung ist eine Ausnahme im Barrierefreiheitsrecht. Wer nachweist, dass eine barrierefreie Umsetzung im Verhältnis zum Nutzen einen unzumutbaren Aufwand bedeutet, kann teilweise befreit werden. Die Belastung muss dokumentiert und begründet werden, sie ist kein Freibrief.
Mikrounternehmen-Ausnahme
Die Mikrounternehmen-Ausnahme befreit sehr kleine Betriebe bei Dienstleistungen von den Barrierefreiheits-Pflichten. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz hat. Bei Produkten greift die Ausnahme nicht. Sie ist enger, als viele denken.
BITV 2.0
Die BITV 2.0 ist die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Sie konkretisiert für öffentliche Stellen des Bundes, wie Websites, Apps und elektronische Dokumente barrierefrei sein müssen. Maßstab ist die Norm EN 301 549 und damit die WCAG. Für Unternehmen gilt stattdessen das BFSG.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist ein österreichisches Antidiskriminierungsgesetz. Es verbietet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, auch beim Zugang zu Dienstleistungen und Angeboten im Internet. Es nennt keine festen technischen Standards, kann aber Grundlage für Schadenersatz und Schlichtung sein.
Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ist ein österreichisches Gesetz für den öffentlichen Sektor. Es verpflichtet Websites und Apps des Bundes zur Barrierefreiheit nach EN 301 549 und WCAG. Es setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und gilt seit 2019, nicht zu verwechseln mit dem BaFG für Unternehmen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Maßstab ist die WCAG-Konformität über die Norm EN 301 549.
European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU-Richtlinie 2019/882. Sie legt erstmals EU-weit einheitliche Barrierefreiheits-Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest, auch für private Unternehmen. Seit 28. Juni 2025 gilt sie in der Praxis. Jedes EU-Land setzt sie mit einem eigenen Gesetz um.

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