Webentwicklung für die Schweiz, vom Rheintal aus.
Die Schweiz zieht nach, nur etwas später.
Zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Wer aus der Schweiz heraus Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbietet, fällt unabhängig davon unter den European Accessibility Act, der seit 28. Juni 2025 verbindlich ist. Für einen Onlineshop mit Kundschaft in Deutschland oder Österreich ist das keine Zukunftsfrage.
Technisch führen beide Wege zur selben Grundlage, der EN 301 549 und damit den WCAG. Was ich prüfe und umsetze, ist deshalb dasselbe wie in Österreich. Nur die Erklärung und die Fristen sehen anders aus.
Den aktuellen Stand der Revision verfolge ich laufend, verbindliche Rechtsauskunft ist das hier aber nicht.
Womit ich Schweizer Betrieben helfe.
Barrierefreiheit vor 2027
Website & Shop für zwei Märkte
Wartung & Betreuung
Häufige Fragen aus der Schweiz.
Sind wir als privates Unternehmen schon zu Barrierefreiheit verpflichtet?
Nach heutigem Stand trifft das BehiG vor allem öffentliche Stellen. Die Teilrevision soll private Anbieter mit öffentlich zugänglichen Angeboten einbeziehen, geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Unabhängig davon gilt der EAA bereits, wenn ihr auf dem EU-Markt anbietet.
Welchen Standard prüfst du?
Grundlage ist die EN 301 549 und damit die WCAG, dieselbe Norm wie in Österreich und der EU. Die Prüfung selbst ist deshalb identisch. Unterschiedlich sind der Geltungsbereich, die Fristen und die Form der Erklärung.
Wo liegen die Daten, wenn ihr uns betreut?
Meine Server stehen in Europa. Für Schweizer Kundschaft ist neben der DSGVO auch das revidierte Datenschutzgesetz relevant, und je nach Datenart kann ein Standort in der Schweiz sinnvoll sein. Das klären wir vor Projektstart, nicht danach.