Webagentur für die Schweiz

Webentwicklung für die Schweiz, vom Rheintal aus.

St. Gallen und Zürich sind vom Montafon aus näher als Wien. WordPress und Bricks, Barrierefreiheit nach WCAG, und ein Blick auf das, was mit der BehiG-Teilrevision auf private Anbieter zukommt.
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BehiG & EAA

Die Schweiz zieht nach, nur etwas später.

Bisher nimmt das Behindertengleichstellungsgesetz vor allem Bund, Kantone und Gemeinden in die Pflicht. Private Anbieter waren digital kaum adressiert. Mit der Teilrevision, deren Botschaft der Bundesrat im Dezember 2024 verabschiedet hat, ändert sich das: Auch private Dienstleister mit öffentlich zugänglichen Angeboten sollen erfasst werden. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027, die parlamentarische Beratung läuft.

Zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Wer aus der Schweiz heraus Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbietet, fällt unabhängig davon unter den European Accessibility Act, der seit 28. Juni 2025 verbindlich ist. Für einen Onlineshop mit Kundschaft in Deutschland oder Österreich ist das keine Zukunftsfrage.

Technisch führen beide Wege zur selben Grundlage, der EN 301 549 und damit den WCAG. Was ich prüfe und umsetze, ist deshalb dasselbe wie in Österreich. Nur die Erklärung und die Fristen sehen anders aus.

Den aktuellen Stand der Revision verfolge ich laufend, verbindliche Rechtsauskunft ist das hier aber nicht.

Häufige Fragen aus der Schweiz.

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