UAAG (User Agent Accessibility Guidelines) ist ein Dokument des W3C für sogenannte User Agents. Gemeint sind Programme, die Webinhalte darstellen: Browser, Browser-Erweiterungen, Media-Player und Reader. Während die WCAG den fertigen Inhalt betreffen und ATAG das Werkzeug, mit dem er entsteht, betrifft UAAG das Programm, mit dem Nutzer den Inhalt am Ende ansehen.
Was UAAG regelt
- Der User Agent selbst muss bedienbar sein – per Tastatur, mit einstellbarer Schriftgröße, Farben und Zoom.
- Er muss Inhalte an assistive Technologien weitergeben, etwa an einen Screenreader.
- Nutzer sollen Darstellung und Verhalten anpassen können, zum Beispiel Animationen anhalten.
Status: Note, keine Empfehlung
UAAG 1.0 wurde im Dezember 2002 als W3C-Empfehlung verabschiedet. UAAG 2.0 erschien im Dezember 2015 – aber nur als Working Group Note, nicht als offizielle Empfehlung. Der Grund waren fehlende Testressourcen: Für den Empfehlungsstatus hätte jedes Erfolgskriterium in mehreren Browser-Oberflächen manuell geprüft werden müssen. Das W3C plant derzeit nicht, UAAG 2.0 nachträglich hochzustufen, und die zuständige Arbeitsgruppe ist seit Januar 2016 geschlossen. Die Web Accessibility Initiative empfiehlt trotzdem ausdrücklich, UAAG 2.0 zu verwenden.
Warum UAAG für dich zählt
Für deine Pflichten aus EAA und BaFG wird UAAG nicht geprüft – dort zählt die WCAG über die EN 301 549. UAAG erklärt aber, warum manche Aufgaben gar nicht bei dir liegen: Zoom, Kontrastanpassung und Vorlesefunktion sind Sache des Browsers. Dein Teil ist es, dem Browser nicht in die Quere zu kommen – Zoom nicht sperren, Reflow zulassen, semantisches HTML liefern. Zusammen mit WCAG und ATAG bildet UAAG die drei Teilbereiche der WAI-Standards.