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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Gesetz, das den European Accessibility Act umsetzt. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Damit wird in Deutschland erstmals auch die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen, nicht nur öffentliche Stellen.

Wen das Gesetz betrifft

Betroffen sind unter anderem Webshops, Online-Banking, E-Books, Ticketsysteme und bestimmte Geräte. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn sie Produkte in Verkehr bringen.

Was das für dein Unternehmen heißt

  • Websites und Online-Shops fallen nicht unter die langen Übergangsfristen und müssen seit 2025 barrierefrei sein.
  • Technischer Maßstab ist die WCAG-Konformität über die Norm EN 301 549.
  • Du brauchst in der Regel eine Barrierefreiheitserklärung.
  • Die Marktüberwachung liegt bei den zuständigen Landesbehörden.

Für österreichische Unternehmen gilt stattdessen das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Beide Gesetze setzen dieselbe EU-Richtlinie um und stellen technisch ähnliche Anforderungen. Bei der praktischen Umsetzung deiner Website unterstützt dich unsere barrierefreie Webentwicklung.

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