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Jakob’s Law einfach erklärt: Warum deine Website wie andere funktionieren sollte

Veröffentlicht: 26. Oktober 2026
Jakob's Law sagt: Besucher erwarten, dass deine Website so funktioniert wie die Seiten, die sie schon kennen. Herkunft, Studien, ein Praxisbeispiel und was die WCAG zu Konsistenz verlangen.

Jakob’s Law ist der Grund, warum das Logo fast immer oben links sitzt und der Warenkorb oben rechts. Das ist kein Zufall und keine Einfallslosigkeit. Besucher bringen ihre Gewohnheiten von anderen Websites mit. Wer dagegen arbeitet, macht es ihnen schwer. Und wer sich nicht zurechtfindet, geht wieder. Das ist Teil 2 meiner Serie UX-Gesetze. Teil 1 war Fitts‘ Law. Am Ende gibt es eine Checkliste zum Abhaken, auch als PDF.

Was ist Jakob’s Law?

Jakob’s Law besagt: Nutzer verbringen die meiste Zeit auf anderen Websites. Deshalb erwarten sie, dass deine Website genauso funktioniert wie die Seiten, die sie schon kennen. Deine Website ist für die meisten Besucher eine von vielen. Sie lernen nicht extra, wie sie funktioniert. Sie wenden an, was sie woanders gelernt haben.

Schema einer Website nach Jakob's Law: Logo oben links mit Link zur Startseite, Hauptnavigation oben, Suche oder Warenkorb oben rechts, Kontakt, Impressum und Datenschutz im Footer.
Diese Positionen haben Besucher auf tausenden Websites gelernt. Hier suchen sie zuerst.

Woher Jakob’s Law kommt

Das Gesetz stammt von Jakob Nielsen. Er ist ein dänischer Forscher für Benutzerfreundlichkeit. Mit Don Norman hat er die Nielsen Norman Group gegründet, ein US-Beratungsunternehmen für Benutzerfreundlichkeit. Nielsen hat die Regel im Jahr 2000 formuliert. Seine eigene Erklärung dazu kannst du in seinem Artikel zu Jakob’s Law nachlesen. Sein Punkt: Das Web ist ein gemeinsames System. Was sich auf vielen Seiten durchsetzt, wird zur Erwartung.

Dahinter steckt ein Begriff aus der Psychologie: das mentale Modell. Das ist die Vorstellung, die jemand davon hat, wie etwas funktioniert. Passt deine Website zu diesem Modell, fühlt sie sich einfach an. Passt sie nicht, muss der Besucher umdenken.

Was die Studien zu Jakob’s Law sagen

Forscher der Universität Basel haben 2010 untersucht, wo Nutzer typische Elemente erwarten (Roth et al., Interacting with Computers). Also Suchfeld, Startseiten-Link oder Navigation. In der Hauptstudie haben 516 Personen mitgemacht. Sie sollten für Online-Shops, Nachrichtenseiten und Firmenwebsites jeweils einen einfachen Seitenaufbau gestalten. Jedes Element kam an die Stelle, an der sie es erwarteten.

Das Ergebnis: Für jeden Seitentyp gibt es klare, eigene Erwartungen. Und sie waren stabil, egal ob die Leute viel oder wenig Erfahrung mit dem Web hatten. In einem Online-Shop suchen Besucher Dinge also an anderen Stellen als auf einer Firmenwebsite.

Wie viel eine Abweichung kostet, zeigt ein Test der Nielsen Norman Group von 2016. 50 Personen nutzten je einen von 14 Mode-Shops. Acht der Shops hatten ein zentriertes Logo, sechs ein Logo links. Bei zentriertem Logo scheiterten sechsmal so viele daran, mit einem Klick zur Startseite zu kommen. Jakob Nielsen nennt dazu in seinem Artikel konkrete Werte: 4 % bei Logo links, 24 % bei Logo in der Mitte.

Wo Jakob’s Law Anwendung findet

  • Logo als Link zur Startseite: Kein Gesetz schreibt das vor. Trotzdem klickt fast jeder darauf, wenn er zurück zum Anfang will.
  • Unterstrichene Links: Unterstrichen heißt klickbar. Wer normale Texte unterstreicht, lädt zu Klicks ins Leere ein.
  • Bestellvorgang im Shop: Warenkorb, Adresse, Zahlung, Bestätigung. Diese Reihenfolge kennen alle von den großen Shops.
  • Tastenkürzel: Strg+C kopiert in fast jedem Programm. Dieses Kürzel muss niemand neu lernen.
  • Zurück-Button im Browser: Er muss funktionieren. Seiten, die ihn kaputt machen, verlieren Besucher.
  • Pflichtfelder mit Sternchen: Das Sternchen ist gelernt. Es braucht trotzdem einen Hinweis, was es bedeutet.

So wendest du Jakob’s Law auf deiner Website an

  • Logo oben links, verlinkt zur Startseite.
  • Hauptnavigation oben und sichtbar. Am Handy hat sich das Menü-Symbol oben durchgesetzt.
  • Suche und Warenkorb oben rechts. Vor allem in Shops ist das gelernt.
  • Kontakt, Impressum, Datenschutz ganz unten auf der Seite (Footer). Dort sucht man sie.
  • Normales Scrollen. Effekte, die das Scrollen verändern, irritieren. Zum Beispiel, wenn die Seite abschnittsweise springt. Laut Nielsen sind die Probleme am Handy noch größer.
  • Bekannte Symbole in ihrer bekannten Bedeutung. Eine Lupe ist Suche, ein Einkaufswagen ist der Warenkorb.
  • Standard-Bauteile statt Eigenbauten. Ein normaler Button funktioniert überall gleich, ein selbst gebauter oft nicht. Das prüft dein Entwickler. Mehr dazu weiter unten bei der Barrierefreiheit.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein typischer Fall bei einem Relaunch, also einer Neugestaltung der Website: Die neue Website soll sich abheben. Also wandert die Navigation in ein Seitenmenü, das erst beim Überfahren mit der Maus aufgeht. Das Logo steht groß in der Mitte. Auf dem Desktop sieht das modern aus.

Vorher und nachher bei einem Relaunch: Vorher steht das Logo mittig, das Menü ist in einer Seitenleiste versteckt und es gibt keinen sichtbaren Kontakt. Nachher steht das Logo links, die Navigation ist sichtbar und Kontakt ist ein Button.
Links das „besondere“ Layout, rechts das gewohnte. Abheben sollte sich deine Seite über Bilder und Texte, nicht über den Aufbau.

In der Praxis suchen Besucher dann oben nach dem Menü und finden es nicht. Wer mit der Tastatur unterwegs ist, kommt an das Seitenmenü oft gar nicht heran. Und wer zur Startseite will, klickt auf die Überschrift statt aufs Logo. Wer das Menü nicht findet, fragt nicht an. Er sucht sich eine andere Seite.

Die bessere Lösung: Den Aufbau gewohnt lassen und sich über Inhalt, Bilder, Farben und Texte abheben. Dort ist Platz für Eigenes. Bei der Bedienung hilft das Gewohnte.

Jakob’s Law und Barrierefreiheit

Für Menschen mit Behinderung sind gewohnte Muster noch wichtiger. Ein Screenreader ist ein Programm, das Menschen mit Sehbehinderung die Seite vorliest. Wer ihn nutzt, sieht die Seite nicht auf einen Blick. Er verlässt sich auf die gewohnten Plätze. Menschen mit kognitiven Einschränkungen kostet jedes neue Bedienkonzept viel Kraft.

Die WCAG sind die internationalen Regeln für barrierefreie Websites. Für manche Unternehmen sind sie Pflicht. In Deutschland regelt das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Als technischer Maßstab dient dabei die europäische Norm EN 301 549. Ihre derzeit gültige Fassung beruht auf WCAG 2.1. Eine neue Fassung mit WCAG 2.2 ist seit September 2026 fertig. Sie gilt, sobald die EU sie offiziell bekannt gibt. Erwartet wird das Ende 2026, einen offiziellen Termin gibt es noch nicht. In der Schweiz gelten eigene Regeln. Ob ein Gesetz für dich gilt, erkläre ich im Ratgeber Barrierefreiheit & Recht.

Die WCAG bestehen aus einzelnen Anforderungen mit Nummern, etwa 3.2.3. Jede hat eine Stufe: A ist die Grundstufe, AA die nächste. Gefordert sind beide. Zu Jakob’s Law passen diese Anforderungen:

  • 3.2.3 Menü überall gleich (AA): Menüs, die auf mehreren Seiten vorkommen, stehen immer in derselben Reihenfolge. Das gilt auch, wenn auf einer Seite ein Punkt dazukommt.
  • 3.2.4 Gleiche Dinge heißen gleich (AA): Gleiche Funktionen werden gleich benannt. Ein Download heißt nicht auf einer Seite „Herunterladen“ und auf der nächsten „Speichern“.
  • 3.2.6 Hilfe immer an derselben Stelle (A, neu in WCAG 2.2): Gibt es Hilfe wie Telefonnummer, Kontaktformular oder Chat auf mehreren Seiten, steht sie überall in derselben Reihenfolge. Hilfe auf jeder Seite verlangt das Kriterium nicht.

3.2.3 und 3.2.4 gelten schon heute. 3.2.6 ist noch nicht Teil der derzeit gültigen Norm. Mit der neuen Fassung ändert sich das.

Jakob’s Law gilt auch für die Technik dahinter. Ein selbst gebauter Button sieht oft gleich aus wie ein echter. Häufig lässt er sich aber nicht mit der Tastatur bedienen, und der Screenreader erkennt ihn nicht als Button.

Dasselbe gilt für Tasten. Die Escape-Taste schließt ein Fenster, das sich über der Seite öffnet. Die Tab-Taste springt zum nächsten Link oder Button. So beschreibt es auch das W3C, das Gremium hinter den WCAG, in seinen Bedienmustern. Wer davon abweicht, sperrt Menschen aus.

Für deinen Webentwickler: So sieht das im Code aus
<!-- Kopfbereich, der allen Erwartungen entspricht -->
<header>
  <a href="/"><img src="logo.svg" alt="Firmenname – zur Startseite"></a>
  <nav aria-label="Hauptnavigation">
    <ul>
      <li><a href="/leistungen/">Leistungen</a></li>
      <li><a href="/referenzen/">Referenzen</a></li>
    </ul>
  </nav>
  <a class="button" href="/kontakt/">Kontakt</a>
</header>

<!-- Nachbau: nicht per Tab erreichbar, Enter tut nichts,
     Screenreader sagt nicht "Schalter" -->
<div class="btn" onclick="senden()">Senden</div>

<!-- Echt: alles, was Nutzer erwarten, ist eingebaut -->
<button type="submit">Senden</button>

Warum es Sinn macht und wann du es anwendest

Jakob’s Law spart deinen Besuchern Denkarbeit. Sie müssen nichts lernen und finden sich sofort zurecht. Das zahlt sich vor allem bei Navigation, Formularen und im Shop aus. Dort wollen Leute ans Ziel und nicht die Bedienung erforschen.

Das heißt nicht, dass alle Websites gleich aussehen müssen. Die Regel betrifft die Bedienung, nicht das Design. Neues ist erlaubt, wenn es wirklich besser ist. Dann solltest du es mit echten Nutzern testen und den Umstieg leicht machen.

Ob sich Besucher auf deiner Seite zurechtfinden, zeigt am besten ein Test mit Menschen, die sie nicht kennen. Technische Grundfehler wie leere Links oder Buttons findet mein kostenloser Barrierefreiheits-Schnellcheck. Mehr zum Aufbau einer klaren Seite steht im Beitrag zur perfekten Seitenstruktur.

Checkliste: Jakob’s Law auf deiner Website

Hake ab, was auf deiner Website schon passt. Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.

  1. Das Logo steht oben links und führt zur Startseite. Klick aufs Logo, von jeder Unterseite aus.
  2. Die Hauptnavigation ist oben sichtbar. Desktop und Handy ansehen. Am Handy sitzt das Menü-Symbol oben.
  3. Suche und Warenkorb sitzen oben rechts. Oben rechts nachsehen. Im Shop besonders wichtig.
  4. Kontakt, Impressum und Datenschutz stehen ganz unten (Footer). Ganz nach unten scrollen und nachsehen.
  5. Das Menü hat auf allen Seiten dieselbe Reihenfolge (WCAG 3.2.3). Drei Unterseiten öffnen und vergleichen.
  6. Gleiche Dinge heißen überall gleich (WCAG 3.2.4). Begriffe vergleichen: immer „Herunterladen“, nicht mal so und mal anders.
  7. Wiederholte Hilfe steht immer an derselben Stelle (WCAG 3.2.6). Mehrere Seiten öffnen. Wo Telefon, Formular oder Chat vorkommen: Stehen sie immer in derselben Reihenfolge?
  8. Die Seite ist ohne Maus bedienbar. Leg die Maus weg. Spring mit der Tab-Taste von Link zu Link. Siehst du immer einen Rahmen oder eine Markierung am gewählten Link? Öffnet Enter den Link? Hakt es, prüft dein Entwickler die Buttons.
  9. Scrollen und Zurück-Button funktionieren normal. Scrollen und mit dem Zurück-Button zurückgehen. Klappt beides normal?

PDF, 2 Seiten, 30 KB · barrierefrei nach PDF/UA · Kästchen am Bildschirm abhakbar · frei, ohne Anmeldung

Häufige Fragen

Wird meine Website durch Jakob’s Law langweilig?

Nein. Die Regel betrifft, wo Dinge sind und wie sie funktionieren. Bei Farben, Bildern, Texten und Inhalten hast du alle Freiheit. Dort entsteht der Unterschied zu anderen Websites.

Wo erwarten Besucher das Logo?

Oben links, verlinkt zur Startseite. Ein zentriertes Logo führte im Test der Nielsen Norman Group dazu, dass sechsmal so viele Leute die Startseite nicht mit einem Klick gefunden haben.

Was hat Jakob’s Law mit Barrierefreiheit zu tun?

Sehr viel. Die WCAG verlangen ein gleichbleibendes Menü und gleiche Bezeichnungen für gleiche Funktionen. Gibt es Hilfe auf mehreren Seiten, steht sie immer in derselben Reihenfolge. Screenreader- und Tastatur-Nutzer verlassen sich auf diese Muster.

Darf ich trotzdem etwas Neues ausprobieren?

Ja, wenn es einen echten Vorteil bringt. Dann teste es mit Menschen, die die Seite nicht kennen. Wenn sie sich ohne Erklärung zurechtfinden, passt es.

Du planst einen Relaunch und willst, dass sich Besucher sofort zurechtfinden? Schau dir meine Leistungen zu Webentwicklung und Barrierefreiheit an oder schreib mir über die Kontaktseite. Weiter in der Serie geht es mit Hick’s Law.

Quellen

KI-Transparenz: Die Beitragsbilder in diesem Blog werden mit KI generiert, die Texte entstehen in der Regel mit KI-Unterstützung. Jeder Beitrag wird von mir redaktionell geprüft und inhaltlich verantwortet. So arbeite ich mit KI

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Geschrieben von Christoph Purin

Webentwickler und zertifizierter Web Accessibility Expert aus Vorarlberg. WordPress seit 2005. Jeder Beitrag basiert auf echten Projekten — alles selbst getestet.
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