StartGlossar › WCAG 2.1

WCAG 2.1

WCAG 2.1 ist die 2018 vom W3C veröffentlichte Version der Web-Barrierefreiheitsrichtlinien. Sie enthält 78 Erfolgskriterien und ergänzt WCAG 2.0 um 17 neue Anforderungen, vor allem für mobile Nutzung, Sehschwäche und kognitive Einschränkungen. Über die EN 301 549 ist sie europaweit rechtlich verankert.

WCAG 2.1 ist die im Juni 2018 als W3C-Empfehlung veröffentlichte Fassung der Web Content Accessibility Guidelines. Sie baut vollständig auf WCAG 2.0 auf und ergänzt diese um 17 neue Erfolgskriterien. Insgesamt umfasst WCAG 2.1 damit 78 Erfolgskriterien. Wer WCAG 2.1 erfüllt, erfüllt automatisch auch WCAG 2.0.

Was WCAG 2.1 neu gebracht hat

Die Ergänzungen schließen Lücken, die seit 2008 entstanden waren. Im Fokus standen drei Gruppen:

  • Menschen, die mobile Geräte und Touchscreens nutzen
  • Menschen mit Sehschwäche, etwa beim Thema Reflow und Textvergrößerung
  • Menschen mit kognitiven und Lernbeeinträchtigungen

Neu hinzu kamen unter anderem Anforderungen an Kontraste von Bedienelementen, an die Zielgröße und an die Bildschirmausrichtung.

Rechtliche Bedeutung

WCAG 2.1 auf Stufe AA ist nicht nur fachlicher Standard, sondern die rechtlich relevante Bezugsgröße. Die europäische Norm EN 301 549 übernimmt die WCAG-2.1-Kriterien als technische Grundlage. Über den EAA und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wirkt das auf private Anbieter durch. Für die meisten Unternehmen ist WCAG 2.1 Stufe AA der praktische Mindeststandard. Den Sprung zu WCAG 2.2 empfehlen wir parallel, da er nur wenige zusätzliche Kriterien bedeutet.

← Zurück zum Glossar

Konkret betroffen?

Ich prüfe deine Website und bringe sie WCAG-konform – persönlich, mit Festpreis.
Kostenloses Erstgespräch

Sprich mit mir über dein Projekt.

30 Minuten, kostenlos, unverbindlich. Du bekommst meine ehrliche Einschätzung — auch wenn sie lautet: „Dafür brauchst du mich nicht.“
Erstgespräch buchen
Antwort innerhalb von 48 Stunden · hallo@purin.at · +43 660 744 13 58