Die EU-Konformitätserklärung ist ein offizielles Dokument, in dem ein Hersteller schriftlich bestätigt, dass sein Produkt die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Im Rahmen des European Accessibility Act bedeutet das: Das Produkt erfüllt die Barrierefreiheits-Anforderungen. Mit der Erklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür.
Wie sie zustande kommt
Der Hersteller erstellt eine technische Dokumentation und führt ein Konformitätsbewertungsverfahren durch. Ist die Konformität nachgewiesen, stellt er die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung am Produkt an. Diese Unterlagen muss er nach dem Inverkehrbringen mehrere Jahre aufbewahren und der Marktüberwachung auf Verlangen vorlegen.
Was das für dich heißt
- Die EU-Konformitätserklärung betrifft Produkte, nicht reine Online-Dienstleistungen oder Websites.
- Bringst du betroffene Hardware in Verkehr, brauchst du diese Erklärung samt CE-Kennzeichnung.
- Für reine Webshops und digitale Services gilt stattdessen die Barrierefreiheitserklärung.
Verwechsle die beiden nicht: Die EU-Konformitätserklärung gehört zur Produktwelt, die Barrierefreiheitserklärung zur digitalen Dienstleistung. Die genauen Vorgaben stehen in der Richtlinie (EU) 2019/882 und im BaFG. Bei digitalen Angeboten hilft dir unsere barrierefreie Webentwicklung.