Öffnet in einem neuen Tab
StartBlog › GPSR im WooCommerce-Shop: Diese Pflichtangaben übersieht fast jeder Händler

GPSR im WooCommerce-Shop: Diese Pflichtangaben übersieht fast jeder Händler

Veröffentlicht: 14. September 2026
Verkaufst du über WooCommerce physische Produkte, gilt seit dem 13. Dezember 2024 eine EU-Verordnung, die viele Händler noch nicht auf dem Schirm haben: die General Product Safety Regulation, kurz GPSR (auf Deutsch: EU-Produktsicherheitsverordnung). Sie gilt unmittelbar, ohne nationales Umsetzungsgesetz, in Deutschland und Österreich gleichermaßen [WKO]. Und die Abmahnwelle dazu läuft längst.Was die GPSR überhaupt regeltDie…

Verkaufst du über WooCommerce physische Produkte, gilt seit dem 13. Dezember 2024 eine EU-Verordnung, die viele Händler noch nicht auf dem Schirm haben: die General Product Safety Regulation, kurz GPSR (auf Deutsch: EU-Produktsicherheitsverordnung). Sie gilt unmittelbar, ohne nationales Umsetzungsgesetz, in Deutschland und Österreich gleichermaßen [WKO]. Und die Abmahnwelle dazu läuft längst.

Was die GPSR überhaupt regelt

Die GPSR ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie und bringt vor allem eines Neues: konkrete Informationspflichten für den Fernabsatz, also für jeden Online-Shop. Betroffen sind grundsätzlich alle Verbraucherprodukte, die in der EU angeboten werden – auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Ware [WKO].

Die Pflichtangaben, die im Produktangebot fehlen dürfen

Konkret verlangt Artikel 19 der GPSR, dass folgende Angaben direkt im Angebot stehen – nicht irgendwo versteckt auf einer Rechtstexte-Seite:

  • Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke des Herstellers, plus Postanschrift und E-Mail-Adresse, unter der er erreichbar ist
  • Bei Herstellern außerhalb der EU: Name und Kontaktdaten der oder des EU-Verantwortlichen
  • Eine Produktkennzeichnung (Typ, Charge, Seriennummer – je nachdem, was zur Identifikation nötig ist)
  • Alle Warn- und Sicherheitshinweise, die auch physisch auf Produkt oder Verpackung stehen, müssen ebenfalls im Online-Angebot auftauchen [Händlerbund]

Dazu kommt eine Pflicht, die im Alltag gern übersehen wird: Du musst die Lieferkette deiner Produkte mindestens sechs Jahre lang nachweisen können – von wem du was bezogen hast [WKO].

Warum das gerade jetzt Abmahnrisiko ist

Seit Ende 2024 registrieren Wettbewerbsverbände und einzelne Mitbewerber gezielt fehlende Herstellerangaben und Warnhinweise in Online-Angeboten. Die Kosten pro Abmahnung liegen zwischen rund 357 und über 1.600 Euro [Händlerbund] – bei einem Shop mit mehreren hundert Artikeln kann sich das schnell zu einem fünfstelligen Betrag summieren. Das betrifft nicht nur riesige Marktplätze, sondern jeden WooCommerce-Shop mit physischen Produkten.

Deutschland

Die GPSR gilt seit Dezember 2024 direkt, Abmahnungen laufen bereits – meist über den Verband Sozialer Wettbewerb oder Mitbewerber, die die Produktseiten systematisch prüfen [Händlerbund].

Österreich

Weil es sich um eine EU-Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, war keine eigene österreichische Umsetzung nötig – die GPSR gilt eins zu eins auch hier. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet dazu ausführliche FAQs für den Handel an [WKO].

Schweiz

Die GPSR ist EU-Recht und gilt in der Schweiz nicht automatisch. Sobald ein Schweizer Shop aber Produkte an Kundschaft in der EU verkauft, greift die Verordnung trotzdem – die Grenze verläuft hier nicht an der Landesgrenze, sondern am Zielmarkt der Lieferung.

Praxis-Check für deinen Shop

Bei WooCommerce heißt das konkret: Herstellerdaten und Warnhinweise gehören in die Produktbeschreibung oder ein eigenes Attribut, nicht nur in die AGB. Bei vielen Kunden baue ich das im Rahmen der laufenden Wartung inzwischen als festen Punkt mit ein, weil es sonst zwischen Produktpflege und Tagesgeschäft schlicht untergeht.

Ein kurzer Fahrplan:

  • Prüfen, welche deiner Produkte unter die GPSR fallen (in der Praxis: fast alle physischen Konsumgüter)
  • Herstellername, Adresse und E-Mail je Produkt ergänzen – bei Eigenmarken bist du selbst der Hersteller
  • Warnhinweise von der Verpackung eins zu eins ins Angebot übernehmen
  • Lieferantendokumentation für die 6-Jahres-Pflicht organisieren, auch wenn das eher ins Backoffice als auf die Website gehört

Häufige Fragen

Gilt die GPSR auch für digitale Produkte oder Dienstleistungen?

Nein, sie betrifft physische Verbraucherprodukte. Reine Downloads, Software oder Dienstleistungen fallen nicht darunter.

Reicht es, die Pflichtangaben in den AGB unterzubringen?

Nein. Die Angaben müssen direkt beim Produktangebot stehen, damit sie vor dem Kauf sichtbar sind – eine allgemeine Seite mit Warnhinweisen genügt laut den bisherigen Auslegungen nicht [Händlerbund].

Was, wenn ich Produkte von einem Großhändler ohne Herstellerangaben beziehe?

Dann solltest du diese Angaben aktiv beim Lieferanten einfordern, bevor du das Produkt online stellst. Ohne sie bist du im Zweifel selbst in der Nachweispflicht.

Ich bin kein Jurist, das hier ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, ob und wie deine Produkte betroffen sind, hilft im Zweifel ein kurzer Blick gemeinsam auf deinen Shop – dabei unterstütze ich im Rahmen der WordPress-Wartung gerne, auch als Ergänzung zu meinen Hinweisen zu WooCommerce 11.0. Sprich mich einfach über die Kontaktseite an.

Quellen

KI-Transparenz: Die Beitragsbilder in diesem Blog werden mit KI generiert, die Texte entstehen in der Regel mit KI-Unterstützung. Jeder Beitrag wird von mir redaktionell geprüft und inhaltlich verantwortet. So arbeite ich mit KI

Inhalt

Keine Lust auf Selbermachen?

Ich richte deine WordPress-Seite sicher ein — inkl. DSGVO-Check.
Erstgespräch buchen

Geschrieben von Christoph Purin

Webentwickler und zertifizierter Web Accessibility Expert aus Vorarlberg. WordPress seit 2005. Jeder Beitrag basiert auf echten Projekten — alles selbst getestet.
Mehr über mich →So arbeite ich mit KI →

Sprich mit mir über dein Projekt.

30 Minuten, kostenlos, unverbindlich. Du bekommst meine ehrliche Einschätzung — auch wenn sie lautet: „Dafür brauchst du mich nicht.“
Erstgespräch buchen
Antwort innerhalb von 48 Stunden · hallo@purin.at · +43 660 744 13 58