EN 301 549 ist die harmonisierte europäische Norm für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Erstellt wird sie gemeinsam von den europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI. Sie definiert, welche Anforderungen Websites, Apps, Software, Hardware, Dokumente und Support erfüllen müssen, damit sie als barrierefrei gelten.
Verhältnis zu den WCAG
Der Kern der Norm für Webinhalte sind die WCAG. Die Fassung EN 301 549 V3.2.1 (2021) übernimmt die Kriterien von WCAG 2.1 auf Stufe AA. Eine kommende Fassung soll auf WCAG 2.2 aktualisiert werden. Über die WCAG hinaus regelt die Norm auch Dinge, die das Web allein nicht abdeckt, etwa Untertitel im Fernsehen, biometrische Funktionen oder Notruf.
Warum das für dich zählt
- Der European Accessibility Act (EAA) verweist auf die Norm als technische Grundlage.
- Das nationale Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und das deutsche BFSG nehmen sie auf.
- Wer EN 301 549 erfüllt, gilt im Regelfall als gesetzeskonform (Konformitätsvermutung).
Für KMU heißt das: EN 301 549 ist die Prüfgrundlage, an der die Marktüberwachung deine Website misst. In der Praxis erfüllst du sie, indem du die WCAG auf Stufe AA umsetzt.