Die Marktüberwachung ist die behördliche Kontrolle, ob Unternehmen die Barrierefreiheits-Vorgaben aus European Accessibility Act und nationalem Gesetz tatsächlich einhalten. In Österreich liegt diese Aufgabe beim Sozialministeriumservice. Die Behörde prüft Produkte und digitale Dienstleistungen, geht Beschwerden nach und kann von sich aus tätig werden.
Was die Behörde tun kann
Stellt die Marktüberwachung einen Mangel fest, fordert sie das Unternehmen zur Nachbesserung auf und setzt eine Frist. Wird nicht reagiert, kann sie weitere Maßnahmen ergreifen, bis hin zu Verwaltungsstrafen. In Österreich sieht das BaFG (§ 36) je nach Art des Verstoßes Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro vor; für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten niedrigere Höchstgrenzen. Die konkrete Bemessung richtet sich nach Umfang und Schwere des Verstoßes.
Was das für dein Unternehmen heißt
- Du solltest deine Barrierefreiheitserklärung aktuell halten, sie ist oft der erste Anlaufpunkt.
- Bei Produkten musst du Konformitätsunterlagen vorlegen können, etwa die EU-Konformitätserklärung.
- Verbraucher können ein Beschwerdeverfahren anstoßen.
- Reagierst du auf Hinweise rasch, vermeidest du in der Regel Strafen.
Wer vorbereitet ist, muss die Marktüberwachung nicht fürchten. Wir prüfen deine Website vorab und bringen sie auf den geforderten Stand, siehe barrierefreie Webentwicklung. Die Rechtsgrundlage steht im BaFG.