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WCAG 3.0: Was der neue Entwurf ändert – und was (noch) nicht

Veröffentlicht: 4. September 2026
Ein Kunde hat mich letzte Woche gefragt, ob er seine Website jetzt schon auf WCAG 3.0 umstellen muss. Kurze Antwort: nein. Etwas längere Antwort: Der Entwurf ist trotzdem interessant genug, dass ich ihn mir angeschaut habe – und ich fasse hier zusammen, was sich wirklich ändert und was nicht. Was im März 2026 passiert ist…

Ein Kunde hat mich letzte Woche gefragt, ob er seine Website jetzt schon auf WCAG 3.0 umstellen muss. Kurze Antwort: nein. Etwas längere Antwort: Der Entwurf ist trotzdem interessant genug, dass ich ihn mir angeschaut habe – und ich fasse hier zusammen, was sich wirklich ändert und was nicht.

Was im März 2026 passiert ist

Das W3C hat im März 2026 einen aktualisierten Working Draft von WCAG 3.0 veröffentlicht, zusammen mit einem überarbeiteten „Explainer“-Dokument, das die Struktur erklärt [W3C WAI, 03.03.2026]. Zwei Begriffe wurden dabei umbenannt: Aus „Foundational Requirements“ wurde „Core Requirements“, und aus „Outcomes“ wurden „Requirements“ – die Guidelines selbst werden jetzt als Outcome-Statements formuliert [W3C WAI].

Klingt nach Verwaltungskram, ist aber ein Hinweis darauf, wie viel an diesem Standard noch in Bewegung ist. Das W3C schreibt selbst dazu: „Many aspects of WCAG 3 are in an exploratory or developing phase and will change substantially.“ [W3C WAI, WCAG 3 Introduction] Mit anderen Worten: Was heute im Entwurf steht, kann in einem Jahr schon wieder anders aussehen.

Warum WCAG 3.0 noch Jahre entfernt ist

Das W3C selbst rechnet nicht damit, dass WCAG 3.0 in den nächsten Jahren fertig wird: „WCAG 3 is not expected to be a completed W3C standard for a few more years“ [W3C WAI]. Und noch wichtiger für alle, die gerade an BFSG- oder BaFG-Konformität arbeiten: WCAG 2 wird durch WCAG 3.0 nicht abgelöst, sondern bleibt „for at least several years after WCAG 3 is finalized“ parallel gültig [W3C WAI].

Praktisch heißt das: Die europäische Norm EN 301 549, auf die sich BFSG (Deutschland), BaFG (Österreich) und der European Accessibility Act stützen, verweist nach meinem aktuellen Kenntnisstand weiterhin auf WCAG 2.1 bzw. 2.2. Sollte sich daran etwas ändern, würde ich das hier ergänzen – aber im Moment ändert der WCAG-3.0-Entwurf an deinen rechtlichen Pflichten nichts.

Was sich inhaltlich wirklich ändert

Ein paar Punkte, die den Entwurf von WCAG 2.x unterscheiden:

  • Breiterer Anwendungsbereich: WCAG 3.0 soll nicht mehr nur „Web Content“ abdecken, sondern auch Apps, Tools und Publishing-Formate. Deshalb heißt es jetzt auch nicht mehr „Web Content Accessibility Guidelines“, sondern „W3C Accessibility Guidelines“ [W3C WAI].
  • Neues Konformitätsmodell: Weg vom reinen Pass/Fail-System mit den Stufen A, AA und AAA, hin zu einem flexibleren, punktebasierten Modell. Laut Fachberichten ist ein gestuftes System mit Bronze-, Silber- und Gold-Niveau im Gespräch [accessibility.build, März 2026] – das W3C selbst bezeichnet die Arbeit am Konformitätsmodell aber noch als einen der größten offenen Punkte der nächsten Jahre.
  • Mehr Fokus auf kognitive Barrierefreiheit: Eines der erklärten Ziele ist, mehr Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Behinderungen abzudecken als WCAG 2.x das bisher tut [W3C WAI].

Was das für Deutschland, Österreich und die Schweiz bedeutet

Weil WCAG ein technischer Standard ist und kein Gesetz, betrifft der Entwurf alle drei Länder gleichermaßen wenig – noch. Deutschland (BFSG) und Österreich (BaFG) setzen beide dieselbe EU-Richtlinie 2019/882 um und stützen sich technisch auf EN 301 549. Bis diese Norm überhaupt auf WCAG 3.0 umgestellt wird, dürfte es nach der eigenen Zeitschätzung des W3C noch etliche Jahre dauern. Die Schweiz hat ohnehin kein eigenes BFSG-Äquivalent für private Anbieter (das BehiG betrifft aktuell primär die öffentliche Hand, eine Teilrevision für Private ist frühestens ab 2027 geplant) – auch dort ändert der Entwurf also nichts an akuten Pflichten.

Was ich dir konkret rate

Ignorier WCAG 3.0 nicht, aber lass dich davon auch nicht stressen. Für dein Tagesgeschäft zählt weiterhin WCAG 2.1 bzw. 2.2 auf Stufe AA – das ist der Maßstab, an dem BFSG, BaFG und der EAA dich messen. Wenn du gerade erst dabei bist, deine Website barrierefrei zu machen: Fang mit WCAG 2.2 an, nicht mit einem Entwurf, der sich laut W3C selbst „substanziell“ noch ändern wird.

Ich behalte die Entwicklung im Auge und schreibe hier, sobald sich an der Zeitplanung oder an der Rechtsgrundlage etwas Konkretes tut.

FAQ

Muss ich meine Website jetzt schon nach WCAG 3.0 bauen?

Nein. WCAG 3.0 ist ein Entwurf, kein fertiger Standard, und wird von den aktuellen Gesetzen (BFSG, BaFG, EAA) nicht referenziert. Maßgeblich bleibt WCAG 2.1/2.2.

Wann wird WCAG 3.0 fertig?

Das W3C selbst nennt keinen festen Termin und schreibt nur, dass es „a few more years“ dauern wird. Eine genaue Timeline wollte die zuständige Arbeitsgruppe laut eigener Ankündigung bis April 2026 entwickeln.

Wird WCAG 2 dann ungültig?

Nein, ausdrücklich nicht – WCAG 2 bleibt laut W3C auch nach Fertigstellung von WCAG 3.0 noch mehrere Jahre lang parallel gültig.

Falls du unsicher bist, wo deine Website aktuell steht – ich schaue mir das gerne mit dir gemeinsam an. Mehr zu meiner Arbeit rund um barrierefreie Websites oder schreib mir einfach.

Quellen

KI-Transparenz: Die Beitragsbilder in diesem Blog werden mit KI generiert, die Texte entstehen in der Regel mit KI-Unterstützung. Jeder Beitrag wird von mir redaktionell geprüft und inhaltlich verantwortet. So arbeite ich mit KI

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Geschrieben von Christoph Purin

Webentwickler und zertifizierter Web Accessibility Expert aus Vorarlberg. WordPress seit 2005. Jeder Beitrag basiert auf echten Projekten — alles selbst getestet.
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