Kurz gesagt: Seit dem BFSG (Deutschland) und dem BaFG (Österreich) müssen viele private Websites barrierefrei sein. Geprüft wird bisher gegen WCAG 2.1 AA. 2026 kommt ein Update der zugrundeliegenden Norm EN 301 549, das WCAG 2.2 einbezieht. Damit wird aus „Best Practice“ nach und nach Pflicht. Dieser Beitrag ordnet ein, was gilt, was sich ändert und wie du dich vorbereitest. (Stand: Juli 2026 – kein Rechtsrat.)
Der Stand heute: WCAG 2.1 AA ist die Prüfgrundlage
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich setzen beide die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) um. Sie verweisen technisch auf die harmonisierte Norm EN 301 549.
Die aktuell rechtlich referenzierte Fassung ist EN 301 549 V3.2.1 aus dem Jahr 2021. Sie baut auf WCAG 2.1 Stufe AA auf. Das ist die Messlatte, an der deine Website heute gemessen wird – von Marktaufsicht, Mitbewerbern und Verbraucherschutz.
WCAG 2.2 ist bereits seit 2023 offizieller W3C-Standard. Rechtlich verpflichtend ist sie aber noch nicht – sie gilt als empfohlene Best Practice. Genau das ändert sich gerade.
Was sich 2026 ändert: EN 301 549 V4.1.1
Die nächste Fassung der Norm (Version 4.1.1) bezieht WCAG 2.2 ein. Der entscheidende Schritt ist die Referenzierung im Amtsblatt der Europäischen Union: Erst wenn die neue Fassung dort als harmonisierte Norm gelistet ist, wird sie für Anbieter verbindlich.
Nach aktuellem Stand wird dieser Schritt im Lauf des Jahres 2026 erwartet. Ein fixes Datum steht noch nicht fest – deshalb gilt: beobachten, aber nicht abwarten. Denn die neuen Kriterien sind ohnehin sinnvoll, und wer heute schon auf 2.2 baut, muss später nicht nachziehen.
Hinweis: Der genaue Zeitpunkt der Amtsblatt-Referenzierung ist eine sich entwickelnde Rechtslage. Verlass dich vor verbindlichen Entscheidungen auf die Primärquellen (ETSI, EU-Amtsblatt) oder eine rechtliche Beratung.
Was in WCAG 2.2 neu ist
WCAG 2.2 ergänzt neun Erfolgskriterien. Die praktisch wichtigsten für typische KMU-Websites:
- Fokus nicht verdeckt (2.4.11): Das gerade fokussierte Element darf nicht von Sticky-Headern oder Cookie-Bannern verdeckt werden.
- Größe der Ziele (2.5.8): Klick- und Tippflächen brauchen mindestens 24 × 24 CSS-Pixel – wichtig für Buttons und Menüs auf dem Smartphone.
- Konsistente Hilfe (3.2.6): Kontaktmöglichkeiten und Hilfe stehen überall an der gleichen Stelle.
- Redundante Eingaben vermeiden (3.3.7): Schon eingegebene Daten sollen im selben Prozess nicht erneut abgefragt werden.
- Barrierefreie Authentifizierung (3.3.8): Logins dürfen nicht allein an einem Gedächtnistest (z. B. Captcha-Rätsel) hängen.
Die vollständige Einordnung findest du im Beitrag WCAG 2.2 AA verständlich erklärt.
Was du jetzt tun solltest
1. Ist-Stand ehrlich prüfen
Miss deine Seite gegen WCAG 2.2 AA – nicht nur gegen 2.1. So findest du die Lücken, die spätestens mit dem Norm-Update relevant werden. Einen ersten Eindruck gibt dir der Barrierefreiheit-Schnellcheck.
2. Die neuen 2.2-Kriterien zuerst angehen
Touch-Ziele, Fokus-Sichtbarkeit und barrierefreie Logins sind oft mit überschaubarem Aufwand umsetzbar – und decken die wahrscheinlichsten Prüfpunkte ab.
3. Barrierefreiheitserklärung aktuell halten
Ändert sich die Prüfgrundlage, sollte auch deine Erklärung mitziehen. Wie das geht, steht im Beitrag Barrierefreiheitserklärung erstellen.
4. Barrierefreiheit fest in die Wartung nehmen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jede neue Seite, jedes Plugin, jedes Design-Update kann neue Barrieren einbauen. Am saubersten läuft das mit laufender Betreuung durch jemanden, der die Kriterien kennt.
FAQ
Muss ich sofort auf WCAG 2.2 umstellen?
Rechtlich verbindliche Prüfgrundlage ist Stand Juli 2026 weiterhin WCAG 2.1 AA. WCAG 2.2 ist dringend empfohlen und wird mit dem Norm-Update zur Pflicht. Wer jetzt umstellt, ist auf der sicheren Seite und spart später Doppelarbeit.
Gilt das auch für Österreich?
Ja. Das österreichische BaFG setzt dieselbe EU-Richtlinie um und verweist ebenfalls auf EN 301 549. Das Norm-Update wirkt daher in ganz Europa. Details zur AT-Lage: Barrierefreiheit-Pflicht in Österreich.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Verstöße gegen das BFSG können von Marktaufsichtsbehörden verfolgt werden; je nach Fall drohen Anordnungen und Bußgelder. Unabhängig davon schließt du ohne Barrierefreiheit einen Teil deiner potenziellen Kundschaft aus.
Ab wann gilt WCAG 3.0?
WCAG 3.0 ist noch ein W3C-Arbeitsentwurf und frühestens Ende der 2020er-Jahre relevant. Für deine Planung 2026/2027 zählt WCAG 2.2 AA – nicht 3.0.
Nächster Schritt
Du willst wissen, ob deine Website die neuen WCAG 2.2-Kriterien erfüllt? Sprich mit mir über dein Projekt – als CPWA-zertifizierter Web-Accessibility-Experte sage ich dir konkret, wo deine Seite steht und was zu tun ist.
