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Schriftgröße und Barrierefreiheit: Wie groß Text sein muss

Veröffentlicht: 27. Oktober 2026
Eine Mindestschriftgröße schreiben die WCAG nicht vor, aber Text muss sich auf 200 % vergrößern lassen. Was Studien empfehlen, wie du es selbst prüfst und was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt.

Zu kleine Schrift kann dich Kunden kosten. Vor allem die, die ab etwa 40 das Handy immer weiter weghalten, um etwas zu lesen. Wie groß Text auf einer Website sein soll, was die Regeln zur Barrierefreiheit verlangen und was nicht, erkläre ich hier. Dieser Beitrag ist Teil meiner Serie Barrierefreie Typografie. Am Ende gibt es eine Checkliste zum Abhaken, auch als PDF.

Kurz gesagt

Eine gesetzliche Mindestschriftgröße für Websites gibt es nicht. Gefordert ist, dass sich Text auf das Doppelte vergrößern lässt, ohne dass etwas verloren geht. Studien und Leitfäden empfehlen für den normalen Text in Absätzen am Computer deutlich mehr als die üblichen 16 Pixel, meist zwischen 18 und 22. Ich empfehle 18 Pixel oder mehr.

Worum es bei der Schriftgröße geht

Bei der Schriftgröße geht es um zwei Fragen. Erstens: Wie groß ist der Text von Haus aus? Zweitens: Kann jemand, dem das zu klein ist, den Text größer machen? Die Regeln zur Barrierefreiheit kümmern sich vor allem um die zweite Frage. Für die erste gibt es Empfehlungen aus Forschung und Typografie.

Zum Vergleich: Browser stellen Text mit 16 Pixeln dar, wenn die Website nichts anderes vorgibt. Viele Websites übernehmen diesen Wert für den normalen Text in Absätzen, den sogenannten Fließtext.

Vorher und nachher: Links eine Leistungsseite mit 14 Pixel großem, hellgrauem Text, rechts dieselbe Seite mit 18 Pixel großem, dunklem Text, deutlich leichter zu lesen.
Gleicher Inhalt. Rechts ist der Text größer und dunkler.

Was das für dein Unternehmen heißt

Ab etwa 40 Jahren lässt bei fast allen Menschen das Sehen in der Nähe nach. Das ist die Alterssichtigkeit, ein normaler Teil des Älterwerdens. Laut Weltgesundheitsorganisation haben weltweit 826 Millionen Menschen eine Sehschwäche in der Nähe, weil ihre Alterssichtigkeit nicht oder schlecht korrigiert ist. Dazu kommen Menschen mit einer Sehbehinderung. Allein in Deutschland sind laut dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband über 550.000 Menschen mit Schwerbehindertenausweis als sehbehindert oder blind erfasst (Stand 2021). Die tatsächliche Zahl ist höher.

Gleichzeitig wird die Bevölkerung älter. In Deutschland ist fast jede vierte Person 65 oder älter, in Österreich und der Schweiz jede fünfte. Viele davon sind genau die Kunden, die du ansprechen willst. Wer deinen Text nur mit Mühe lesen kann, bricht eher ab, bevor er anruft oder kauft.

Wo du das auf deiner Website findest

  • Fließtext: der Text auf deinen Leistungsseiten und im Blog. Hier zählt die Größe am meisten.
  • Kleingedrucktes: Hinweise unter Formularfeldern, Preisangaben wie „inkl. MwSt.“, Bildunterschriften, die Fußzeile. Hier wird am liebsten verkleinert.
  • Cookie-Banner: oft kleiner und blasser als der Rest der Seite, obwohl hier eine Entscheidung verlangt wird.
  • Handy-Ansicht: Manche Websites verkleinern die Schrift am Handy, damit mehr auf den Bildschirm passt.
  • Text in Bildern: Text, der in einem Bild steckt, lässt sich nicht sauber vergrößern und wird unscharf.

So prüfst du es selbst

Du brauchst dafür kein Werkzeug. Öffne deine Website am Computer und vergrößere sie auf 200 Prozent: Halte die Taste Strg gedrückt und drück dazu mehrmals die Plus-Taste (am Mac Cmd statt Strg). Der Browser zeigt die Zoomstufe kurz oben rechts an. Hör bei 200 % auf. Mit Strg und 0 (am Mac Cmd und 0) kommst du zurück auf 100 %. Dann schau nach:

  • Ist der ganze Text noch da, oder wird etwas abgeschnitten?
  • Liegen Texte, Bilder oder Buttons übereinander?
  • Funktionieren Menü, Formulare und Buttons noch?
  • Scroll einmal durch die ganze Seite, bis zur Fußzeile.

Am Handy machst du den Test mit zwei Fingern: Lässt sich die Seite auseinanderziehen und vergrößern? Wenn nicht, ist das Zoomen gesperrt. Das verstößt gegen die Regeln.

Was Gesetze und Regeln verlangen

Maßgeblich sind die WCAG, die internationalen Regeln für barrierefreie Websites. Herausgegeben werden sie vom W3C, dem Gremium, das auch die technischen Standards des Webs festlegt. Die WCAG haben drei Stufen: A ist die Grundlage, AA der übliche gesetzliche Maßstab, AAA die freiwillige Höchststufe.

Die Regel zur Schriftgröße heißt 1.4.4 Text vergrößern und gehört zur Stufe AA. Sie verlangt: Text lässt sich mit dem normalen Zoom des Browsers auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalt oder Funktion verloren gehen. Ausgenommen sind Untertitel und Text in Bildern. Eine Mindestschriftgröße nennen die WCAG nicht. Das bestätigt auch der deutsche BITV-Test: Geprüft wird nur, ob sich Text vergrößern lässt.

  • Deutschland und Österreich: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gelten seit 28. Juni 2025, zum Beispiel für Online-Shops und Buchungen im Internet. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.
  • Welche Regeln genau: Die Gesetze nennen die WCAG nicht direkt. Als Maßstab gilt in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die die WCAG-Stufe AA übernimmt. Eine neue Fassung mit den WCAG 2.2 ist fertig und soll Ende 2026 offiziell gelten. Wer sie erfüllt, bei dem wird dann vermutet, dass er die Gesetze erfüllt.
  • Schweiz: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet bisher nur den Bund. Dessen Websites folgen dem Standard eCH-0059 auf Basis der WCAG. Private Unternehmen sind nicht erfasst. Wer als Schweizer Unternehmen an Verbraucher in der EU verkauft, kann aber unter die EU-Regeln fallen.

Die deutsche Verordnung zum BFSG beschreibt die Schrift für Informationen zu Produkten und Dienstleistungen nur allgemein: „mit angemessener Größe und mit geeigneter Form“, mit ausreichendem Kontrast und passenden Abständen. Eine bestimmte Norm oder Größe nennt sie nicht.

Wer am Handy das Vergrößern mit zwei Fingern sperrt, verstößt laut einer Prüfregel des W3C gegen 1.4.4.

Was Studien empfehlen

Die Studien rechnen teils in Punkt, Websites in Pixel. Die Zahlen lassen sich deshalb nicht eins zu eins vergleichen. Die Richtung ist aber klar.

  • Mehr Text, größere Schrift: Rello, Pielot und Marcos haben 2016 mit 104 Personen und Wikipedia-Artikeln sechs Schriftgrößen getestet. Größere Schrift wurde leichter gelesen und besser verstanden. Ihre Empfehlung: Websites mit viel Text sollen mindestens 18 Punkt verwenden. Ältere Menschen waren nicht dabei, die Teilnehmer waren 14 bis 54 Jahre alt, und getestet wurde auf einem Bildschirm von damals.
  • Ältere Leser: Bernard und Kollegen haben 2001 Menschen zwischen 62 und 83 Jahren getestet. In 14 Punkt wurden alle getesteten Schriften effizienter gelesen als in 12 Punkt. Am liebsten lasen die Teilnehmer die Schriften ohne Serifen in 14 Punkt. Die Bildschirme von damals sind mit heutigen aber nicht vergleichbar.
  • Wenig Reserve: Laut einer Übersichtsarbeit von Legge und Bigelow liegt normaler Text in Büchern und Zeitungen schon nahe an der Grenze, ab der das Lesen langsamer wird. Wer schlechter sieht oder schlechtes Licht hat, fällt schnell darunter.
  • Behörden: Das Design-System der britischen Regierung setzt den Fließtext auf 19 Pixel. Der Leitfaden des deutschen Bundes nennt auf Basis der Norm DIN 1450 am Computer 22 Pixel, am Tablet 18 und am Handy 14. Am Handy reicht weniger, weil man es näher vor die Augen hält.

Für dich heißt das: 18 Pixel oder mehr für den Fließtext am Computer sind eine sichere Wahl.

Und wie viele Menschen stellen die Schrift im Browser tatsächlich größer? Beim Internet Archive hatten laut einer Auswertung von Evan Minto 3 % der Besucher in ihrem Browser eine andere Standardschrift als üblich eingestellt, meist eine größere. Wer stattdessen zoomt, ist darin nicht mitgezählt. Das klingt nach wenig. Bei 10.000 Besuchern im Monat sind es aber 300 Menschen mit geänderter Schriftgröße.

Wann es sich lohnt und wann nicht

Den 200-Prozent-Test solltest du auf jeden Fall machen. Er dauert ein paar Minuten. Für Online-Shops und Buchungen ist die Regel Pflicht, und auch ohne Pflicht zeigt er dir schnell, wo deine Website Leser verliert.

Den Fließtext auf 18 Pixel oder mehr zu setzen, lohnt sich besonders, wenn du ältere Kunden hast oder deine Seiten viel Text enthalten. Wenn deine Website ohnehin neu gemacht wird, kostet das nichts extra. Bei einer bestehenden Website ist es meist eine kleine Änderung. Danach solltest du prüfen, ob das Layout noch passt.

Nicht alles muss groß sein. Kleingedrucktes darf kleiner sein als der Fließtext, nur eben nicht winzig. Und Größe allein reicht nicht: Großer, aber hellgrauer oder sehr dünner Text bleibt schwer lesbar. Dazu gibt es eigene Beiträge in dieser Serie.

Checkliste: Schriftgröße auf deiner Website

Hake ab, was auf deiner Website schon passt. Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.

  1. Die Seite lässt sich auf 200 % vergrößern, ohne dass Text fehlt (WCAG 1.4.4). Am Computer Strg und + drücken, bis 200 % angezeigt wird. Alles noch da?
  2. Bei 200 % überlappt nichts. Liegen Texte, Bilder oder Buttons übereinander?
  3. Menü, Formulare und Buttons funktionieren bei 200 %. Menü öffnen, ein Formularfeld ausfüllen, einen Button klicken.
  4. Am Handy lässt sich mit zwei Fingern vergrößern. Die Seite am Handy mit zwei Fingern auseinanderziehen.
  5. Der normale Text in Absätzen ist am Computer nicht kleiner als 16 Pixel, besser 18. Aus normalem Abstand lesen. Musst du dich vorbeugen? Größe kann dein Webentwickler bestätigen.
  6. Kleingedrucktes ist nicht winzig. Fußzeile, Cookie-Banner, Preisangaben und Formular-Hinweise ansehen.
  7. Die Schrift wird am Handy nicht kleiner gemacht. Denselben Absatz am Computer und am Handy vergleichen.
  8. Wichtiger Text steht nicht in Bildern. Lässt sich der Text mit der Maus markieren? Dann ist es echter Text.

PDF, 2 Seiten, 28 KB · barrierefrei nach PDF/UA · Kästchen am Bildschirm abhakbar · frei, ohne Anmeldung

Für deinen Webentwickler

Diesen Teil kannst du so an die Person weitergeben, die deine Website betreut. Hintergrund: Der Browser-Zoom vergrößert alles, auch Angaben in Pixeln. Manche Menschen stellen aber stattdessen die Grundschrift ihres Browsers größer. Die wirkt nur auf Größen in rem oder em, nicht auf px. Laut MDN sind Schriftgrößen in Pixeln deshalb nicht barrierefrei.

/* Grundschrift des Nutzers respektieren: keine px auf html */
html { font-size: 100%; }            /* nicht: 10px */

/* Fließtext 18 px bei Standard-Einstellung, wächst mit */
body { font-size: 1.125rem; line-height: 1.5; }
h2   { font-size: clamp(1.5rem, 1.2rem + 1.5vw, 2.2rem); } /* Max höchstens 2,5 × Min */
small, .hint { font-size: .9375rem; } /* 15 px, nicht kleiner */

/* Nie die Schrift nur in vw setzen (WCAG-Fehler F94) */
/* falsch: h1 { font-size: 5vw; } */

/* Container wachsen lassen, damit bei 200 % nichts abgeschnitten wird (F69) */
.card { min-height: 12rem; }          /* statt height */
<!-- Zoom am Handy nie sperren (WCAG 1.4.4) -->
<meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1">

<!-- falsch: user-scalable=no oder maximum-scale unter 2 -->

Häufige Fragen

Welche Schriftgröße ist barrierefrei?

Eine vorgeschriebene Größe gibt es nicht. Barrierefrei heißt: Der Text lässt sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass etwas verloren geht. Als Ausgangswert für Fließtext sind 18 Pixel oder mehr eine gute Wahl.

Reichen 16 Pixel?

Rechtlich ja, wenn sich der Text vergrößern lässt. Für gut lesbaren Text, besonders für ältere Leser, empfehle ich mehr.

Darf ich das Zoomen am Handy sperren?

Nein. Wenn sich die Seite am Handy nicht mit zwei Fingern vergrößern lässt, verstößt das laut W3C gegen die WCAG-Regel 1.4.4.

Muss ich meine Website dafür neu bauen?

Meistens nicht. Die Schriftgröße lässt sich meist an einer zentralen Stelle in den Einstellungen deiner Website ändern. Wer deine Website betreut, weiß, wo. Danach prüfst du, ob alle Seiten noch gut aussehen und den 200-Prozent-Test bestehen.

Du willst wissen, wie deine Website beim Vergrößern abschneidet? Einen ersten Eindruck gibt der kostenlose Barrierefreiheits-Schnellcheck. Wenn du es genau wissen willst, schau dir meine Leistungen zur Barrierefreiheit an oder schreib mir über die Kontaktseite. Weiter in der Serie geht es mit dem Zeilenabstand.

Quellen

KI-Transparenz: Die Beitragsbilder in diesem Blog werden mit KI generiert, die Texte entstehen in der Regel mit KI-Unterstützung. Jeder Beitrag wird von mir redaktionell geprüft und inhaltlich verantwortet. So arbeite ich mit KI

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Geschrieben von Christoph Purin

Webentwickler und zertifizierter Web Accessibility Expert aus Vorarlberg. WordPress seit 2005. Jeder Beitrag basiert auf echten Projekten — alles selbst getestet.
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