Im September 2026 ist eine neue Version der europäischen Barrierefreiheits-Norm EN 301 549 erschienen: v4.1.1 [AccessibleEU]. Der wichtigste Punkt: Sie löst WCAG 2.1 als technische Grundlage ab und setzt stattdessen auf WCAG 2.2 – mit sechs zusätzlichen Erfolgskriterien der Stufen A und AA [Netz-Barrierefrei]. Wer bisher dachte, WCAG 2.1 AA sei der aktuelle Stand der Dinge, sollte das jetzt einmal neu einordnen.
Was EN 301 549 überhaupt ist
EN 301 549 ist die technische Norm, auf die sich das European Accessibility Act (EAA) und damit auch das deutsche BFSG, das österreichische BaFG und die EU-Web-Richtlinie für den öffentlichen Sektor stützen. Bisher galt Version 3.2.1 aus dem Jahr 2021, basierend auf WCAG 2.1 AA. Das ist – Stand heute – immer noch der rechtlich bindende Maßstab.
Was sich mit v4.1.1 konkret ändert
Die neue Version übernimmt WCAG 2.2 als Benchmark für Websites, Software und digitale Dokumente. Das veraltete Kriterium 4.1.1 (Parsing) fällt weg, dafür kommen unter anderem Anforderungen zu größeren Klickflächen, konsistenter Hilfe-Navigation und dem Schutz vor versehentlichem Abbruch von Authentifizierungsprozessen dazu. Für Apps und Desktop-Software ändert sich sogar noch mehr, weil v4.1.1 viele Konzepte aus WCAG2ICT übernimmt – also die Übertragung der Web-Kriterien auf Nicht-Web-Software [AccessibleEU].
Gilt das jetzt sofort für dich?
Noch nicht ganz. Die neue Norm ist erst dann rechtlich bindend, wenn die EU-Kommission sie offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union zitiert. Bis dahin bleibt EN 301 549 v3.2.1 (WCAG 2.1 AA) die geltende Referenz [AccessibleEU]. Trotzdem lohnt es sich, das jetzt schon im Hinterkopf zu behalten – solche Übergänge kommen erfahrungsgemäß schneller, als man denkt.
Deutschland
Fürs BFSG ändert sich vorerst nichts: Maßgeblich bleibt WCAG 2.1 AA über EN 301 549 v3.2.1, bis die neue Version offiziell zitiert wird.
Österreich
Beim BaFG gilt dieselbe Logik – auch hier ist die Marktaufsicht (Sozialministeriumservice) aktuell an WCAG 2.1 AA gebunden. Eine künftige Anhebung auf WCAG 2.2 würde österreichische Unternehmen genauso betreffen wie deutsche.
Schweiz
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, EN 301 549 gilt hier nicht automatisch. Für die geplante Teilrevision des BehiG (Inkrafttreten frühestens 1.1.2027) wird sich zeigen, auf welche WCAG-Version sie sich stützt – das ist aktuell noch offen. Schweizer Unternehmen, die aktiv an Kund:innen in der EU verkaufen, können aber schon heute unter BFSG oder BaFG fallen, unabhängig vom eigenen Firmensitz.
Was du jetzt tun kannst
Ich würde an deiner Stelle nicht in Aktionismus verfallen – WCAG 2.1 AA bleibt vorerst Pflicht, und wer diese Kriterien sauber umsetzt, ist ohnehin nah an WCAG 2.2 dran. Wer aber gerade ohnehin eine größere Website-Überarbeitung plant, kann die zusätzlichen WCAG-2.2-Kriterien gleich mitdenken, dann erspart man sich später Nacharbeit. Wenn du unsicher bist, wo deine Seite aktuell steht, ist unser Barrierefreiheit-Schnellcheck ein guter erster Schritt.
Häufige Fragen
Muss ich meine Website jetzt sofort auf WCAG 2.2 umstellen?
Nein. Rechtlich bindend ist weiterhin WCAG 2.1 AA über die aktuelle Norm-Version. Die Umstellung auf WCAG 2.2 kommt erst mit der offiziellen Zitierung im EU-Amtsblatt.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und 2.2?
WCAG 2.2 ergänzt WCAG 2.1 um neue Kriterien, etwa zu größeren Klickflächen, konsistenter Hilfe und Schutz vor Authentifizierungs-Fallen. Bestehende Kriterien bleiben erhalten, bis auf das entfallene Parsing-Kriterium 4.1.1.
Betrifft das auch Schweizer Unternehmen?
Direkt (noch) nicht über die EU-Norm, aber indirekt schon: Wer aktiv an EU-Kundschaft verkauft, kann unter BFSG oder BaFG fallen. Die eigene BehiG-Teilrevision ist frühestens ab 2027 relevant.
Ich behalte solche Normänderungen für meine Kund:innen im Blick, damit niemand von einer Umstellung überrascht wird. Wenn du wissen willst, wo deine Website heute steht und was eine EAA-konforme Umsetzung bei dir konkret bedeuten würde, melde dich gerne über meine Kontaktseite – oder wirf einen Blick auf Webentwicklung & Barrierefreiheit.
Quellen
- AccessibleEU: The European accessibility standard EN 301 549 has been updated (07.09.2026)
- Netz-Barrierefrei: Was ändert sich mit der neuen EN 301549 4.1.1 (2026)
- Sozialministeriumservice: Allgemeine Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz (AT)
- Stiftung Zugang für alle: Teilrevision des BehiG (CH)
