Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) regelt in Deutschland, wie öffentliche Stellen des Bundes ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen. Sie konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 für den öffentlichen Sektor um. Betroffen sind Websites, mobile Anwendungen und elektronische Verwaltungsabläufe.
Worauf die BITV 2.0 verweist
Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG beruht. Die Prüfung erfolgt oft mit dem BITV-Test, einem etablierten deutschen Prüfverfahren. Zusätzlich fordert die BITV 2.0 Erklärungen zur Barrierefreiheit und Angebote in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache.
Wichtig: öffentlicher Sektor, nicht Unternehmen
- Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes, nicht für private Unternehmen.
- Für Unternehmen ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) maßgeblich.
- Das österreichische Pendant für den Bund ist das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG).
Technisch laufen alle diese Regelwerke auf die WCAG hinaus. Egal ob BITV 2.0 oder BFSG: Wenn du die WCAG sauber erfüllst, bist du gut aufgestellt. Bei der Umsetzung hilft dir unsere barrierefreie Webentwicklung.