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BITV 2.0

Die BITV 2.0 ist die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Sie konkretisiert für öffentliche Stellen des Bundes, wie Websites, Apps und elektronische Dokumente barrierefrei sein müssen. Maßstab ist die Norm EN 301 549 und damit die WCAG. Für Unternehmen gilt stattdessen das BFSG.

Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) regelt in Deutschland, wie öffentliche Stellen des Bundes ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen. Sie konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 für den öffentlichen Sektor um. Betroffen sind Websites, mobile Anwendungen und elektronische Verwaltungsabläufe.

Worauf die BITV 2.0 verweist

Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG beruht. Die Prüfung erfolgt oft mit dem BITV-Test, einem etablierten deutschen Prüfverfahren. Zusätzlich fordert die BITV 2.0 Erklärungen zur Barrierefreiheit und Angebote in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache.

Wichtig: öffentlicher Sektor, nicht Unternehmen

Technisch laufen alle diese Regelwerke auf die WCAG hinaus. Egal ob BITV 2.0 oder BFSG: Wenn du die WCAG sauber erfüllst, bist du gut aufgestellt. Bei der Umsetzung hilft dir unsere barrierefreie Webentwicklung.

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