Der European Accessibility Act (EAA) ist die Richtlinie (EU) 2019/882. Sie verpflichtet Unternehmen in der gesamten EU, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Bisher betraf Barrierefreiheit vor allem öffentliche Stellen. Mit dem EAA gelten erstmals einheitliche Regeln auch für die Privatwirtschaft. Eine Richtlinie wirkt nicht direkt: Jedes Mitgliedsland gießt sie in ein eigenes Gesetz.
Warum das wichtig ist
Rund 87 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Behinderung. Der EAA soll ihnen den Zugang zu Webshops, Online-Banking, E-Books, Ticketautomaten oder Smartphones erleichtern. Statt 27 verschiedener nationaler Vorgaben gibt es jetzt einen gemeinsamen Rahmen. Das schafft Rechtssicherheit und einen funktionierenden Binnenmarkt.
Was das für dein Unternehmen heißt
- In Österreich gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
- Seit dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen erfüllen.
- Technische Grundlage ist die Norm EN 301 549, die auf den WCAG aufbaut.
- Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen Ausnahmen.
Wenn du wissen willst, ob deine Website betroffen ist, hilft dir unsere barrierefreie Webentwicklung weiter. Wichtig: Der EAA ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Anforderung an deine digitalen Angebote.