Darfst du deinen Online-Shop nach dem 27. September 2026 noch „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ nennen? Nur noch, wenn du das auch belegen kannst. Ab diesem Datum gilt die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verbindlich – und sie trifft ausgerechnet den Wortschatz, den viele Shops in Produktbeschreibungen und Werbetexten ganz selbstverständlich verwenden.
Was die EmpCo-Richtlinie regelt
Die „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie [(EU) 2024/825] soll Verbraucher:innen vor irreführenden Umweltaussagen schützen. Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig produziert“ gelten künftig als unlauter, wenn sie nicht durch nachvollziehbare, überprüfbare Belege gestützt sind [Händlerbund]. Auch selbst vergebene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung fallen darunter.
Ab wann und für wen gilt das?
Die Regeln sind ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden [Händlerbund] – zufällig am selben Tag, an dem auch das neue EU-Gewährleistungslabel Pflicht wird. Zwei unabhängige Verordnungen, ein gemeinsames Stichdatum – für WooCommerce-Betreiber heißt das: eine Prüfrunde für beide Themen lohnt sich.
Deutschland und Österreich: direkt betroffen
Die Richtlinie ändert die Unfair-Commercial-Practices-Richtlinie und die Verbraucherrechte-Richtlinie der EU und gilt damit unmittelbar für alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in Deutschland und Österreich vermarkten – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche [Händlerbund]. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes im jeweiligen Mitgliedstaat.
Schweiz: nur bei Verkauf in die EU
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, die EmpCo-Richtlinie gilt dort nicht automatisch. Verkaufst du als Schweizer Shop aber aktiv an Kund:innen in Deutschland oder Österreich, greift die Richtlinie trotzdem – über das Marktortprinzip. Rein national ausgerichtete Schweizer Shops bleiben vorerst außen vor, sollten das Thema aber im Auge behalten.
Was jetzt in deinem Shop betroffen ist
- Pauschale Werbeaussagen ohne Beleg: „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“, „nachhaltig“
- Selbst gestaltete Nachhaltigkeits-Siegel oder -Badges ohne unabhängige Zertifizierung
- Kompensations-Behauptungen („CO2-neutral durch Ausgleichszahlungen“), wenn sie nicht nachvollziehbar dokumentiert sind
Erlaubt bleiben konkrete, belegbare Aussagen – etwa zu einem bestimmten Materialanteil aus Recycling oder einem anerkannten Umweltsiegel wie dem EU Ecolabel. Der Unterschied liegt zwischen „wir sind nachhaltig“ (pauschal, unbelegt) und „70 % recyceltes Polyester, zertifiziert nach GRS“ (konkret, überprüfbar).
Ich prüfe bei meinen WooCommerce-Kunden gerade ohnehin öfter Produktseiten auf rechtliche Pflichtangaben – Grundpreis, Widerruf, jetzt auch das Gewährleistungslabel. Die Formulierungen in Produktbeschreibungen und Werbetexten auf pauschale Umweltaussagen durchzugehen, ist ein guter zusätzlicher Punkt für dieselbe Prüfrunde.
Wenn du unsicher bist, welche Formulierungen in deinem Shop betroffen sein könnten, schau ich mir das gerne mit dir gemeinsam an – melde dich einfach.
Häufige Fragen
Muss ich alle Umweltbegriffe aus meinem Shop streichen?
Nein. Konkrete, belegbare Aussagen bleiben erlaubt. Problematisch sind pauschale Behauptungen ohne nachvollziehbaren Beleg.
Gilt das auch für Social-Media-Werbung und Newsletter?
Ja, die Richtlinie betrifft Produktbeschreibungen, Kennzeichnungen und Werbung allgemein – nicht nur die Produktseite im Shop.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Verstöße sind ab dem 27. September 2026 abmahnfähig; bei schweren oder wiederholten Verstößen drohen Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes im betreffenden Mitgliedstaat.
