Seit dem 28. Juni 2025 sind das deutsche BFSG und das österreichische BaFG in Kraft [Bundesfachstelle Barrierefreiheit]. Über ein Jahr lang passierte für die meisten Unternehmen: gefühlt nichts. Im Sommer 2026 ändert sich das spürbar. In Deutschland verschicken spezialisierte Kanzleien Abmahnungen und die Marktüberwachung hat eigene Kontrollen aufgenommen. In Österreich prüft das Sozialministeriumservice seit diesem Jahr aktiv Websites und Online-Shops. Zeit, sich das nüchtern anzuschauen – ohne Panikmache, aber auch ohne es kleinzureden.
Deutschland: Abmahnungen und behördliche Bußgelder laufen parallel
In Deutschland trafen die ersten Abmahnungen erstaunlich schnell ein: Bereits rund sechs Wochen nach Inkrafttreten des BFSG, im August 2025, verschickten darauf spezialisierte Kanzleien die ersten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen [xictron.com]. Die Gesamtkosten – Anwaltskosten der Gegenseite, eigene Rechtsberatung und die Analyse, die den Verstoß nachweist – liegen typischerweise zwischen 3.500 und 20.000 Euro pro Fall [xictron.com].
Parallel dazu ist seit Anfang 2026 auch die Behördenseite aktiv geworden: Die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg verabschiedete im Februar 2026 ihre Prüfstrategie und nahm die Kontrolle digitaler Dienste auf [xictron.com]. Der gesetzliche Bußgeldrahmen nach § 37 BFSG reicht von 10.000 Euro bei Standardverstößen bis zu 100.000 Euro bei schweren oder wiederholten Verstößen [xictron.com].
Schon mal überprüft, ob dein Kontaktformular oder dein Checkout überhaupt komplett mit der Tastatur bedienbar ist? Das ist einer der Klassiker, an dem automatisierte Prüf-Scans – und damit auch Abmahnkanzleien – zuerst hängenbleiben. Branchenbeobachter rechnen ab der zweiten Jahreshälfte 2026 mit deutlich mehr automatisierten Scans in großem Stil [xictron.com] – eine Prognose, keine Garantie, aber eine, die ich für plausibel halte.
Österreich: Sozialministeriumservice kontrolliert seit 2026
In Österreich ist die Lage insofern klarer, als es von Anfang an eine Behörde statt privater Abmahnkanzleien gibt. Zuständig für die Marktüberwachung ist das Sozialministeriumservice, konkret die Landesstelle Oberösterreich [gruppe-himmelreich.at]. Seit 2026 führt sie tatsächlich Kontrollen durch – Hinweise können unter anderem von Verbraucherschutzverbänden, der Arbeiterkammer oder dem Österreichischen Behindertenrat kommen [gruppe-himmelreich.at].
Die Verwaltungsstrafen sind nach Unternehmensgröße gestaffelt: bis zu 80.000 Euro für Großunternehmen, bis zu 50.000 Euro für KMU und bis zu 25.000 Euro für Kleinstunternehmen [gruppe-himmelreich.at, § 36 BaFG]. Ein Detail, das ich bemerkenswert finde: Die eingenommenen Bußgelder fließen in einen Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen – kein reines Sanktionsinstrument also, sondern zweckgebunden.
Für Erstverstöße gilt in Österreich ausdrücklich der Grundsatz „Beraten vor Strafen“ [gruppe-himmelreich.at]. Das ist keine Generalamnestie, aber ein Unterschied zur deutschen Praxis: Wer nachweislich an der Umsetzung arbeitet, steht bei einer Prüfung erkennbar besser da als jemand, der das Thema komplett ignoriert.
Schweiz: noch keine vergleichbare Kontrolle
In der Schweiz greift aktuell noch keine dem BFSG oder BaFG vergleichbare Pflicht für private Unternehmen – die geplante BehiG-Teilrevision für Online-Shops und E-Banking soll erst 2027 kommen. Was das im Detail bedeutet und welche Nuance schon jetzt für Schweizer Shops mit EU-Kundschaft gilt, habe ich in einem separaten Beitrag zusammengefasst.
Was das für dich als Unternehmen bedeutet
In meiner Arbeit sehe ich in der Praxis oft dieselben Lücken: fehlende oder nichtssagende Alt-Texte bei Produktbildern, Formulare ohne saubere Labels, zu geringer Kontrast bei Buttons und Links, die sich per Tastatur nicht erreichen lassen. Genau diese Punkte sind es auch, die sich am leichtesten automatisiert scannen lassen – und damit zuerst auffallen, ob durch eine Behörde oder eine Abmahnkanzlei.
Für Unternehmen in Deutschland würde ich eine Abmahnung nicht aussitzen, nur weil man anderswo liest, die Rechtslage sei „ohnehin unklar“. Die Kosten eines Rechtsstreits übersteigen in aller Regel deutlich das, was eine solide Basis-Barrierefreiheit gekostet hätte. Für Unternehmen in Österreich gilt: Die Kontrolle ist real, aber wer aktiv an der Umsetzung arbeitet, hat bei einer Prüfung erkennbar bessere Karten. Wie man den eigenen Ist-Zustand systematisch statt zufällig prüft, beschreibt übrigens die W3C-Prüfmethode WCAG-EM, die ich kürzlich in einem eigenen Beitrag vorgestellt habe.
FAQ
Gilt für mein Unternehmen die Kleinstunternehmen-Ausnahme?
Möglich, aber enger gefasst, als viele annehmen: Die Ausnahme gilt in der Regel nur für reine Dienstleistungen, nicht automatisch für den Verkauf von Produkten. Im Zweifel lohnt sich eine genaue Prüfung der eigenen Situation statt einer pauschalen Annahme.
Drohen mir in Deutschland wirklich Abmahnungen?
Ja, das passiert bereits seit August 2025 [xictron.com]. Zusätzlich läuft seit 2026 die behördliche Kontrolle durch die MLBF – unabhängig von privaten Abmahnungen.
Was passiert, wenn das Sozialministeriumservice in Österreich einen Verstoß feststellt?
Je nach Schwere und Unternehmensgröße drohen Verwaltungsstrafen zwischen 25.000 und 80.000 Euro. Bei Erstverstößen gilt zunächst der Grundsatz „Beraten vor Strafen“ [gruppe-himmelreich.at].
Reicht ein automatisiertes Scan-Tool, um sicher zu sein?
Nein. Automatisierte Tools erkennen nur einen Teil der WCAG-Kriterien zuverlässig – Dinge wie Tastaturbedienbarkeit oder Screenreader-Kompatibilität lassen sich damit allein nicht abschließend prüfen.
Wenn du unsicher bist, wo deine Website oder dein Shop aktuell steht, schau ich mir das gerne mit dir an – unverbindlich, im Rahmen eines Barrierefreiheits-Checks im Bereich Webentwicklung & Barrierefreiheit oder einfach über mein Kontaktformular.
Quellen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: „Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“
- XICTRON: „BFSG-Abmahnwelle 2026: Barrierefreiheit durchsetzen“, 06.06.2026
- Sozialministerium Österreich: „Barrierefreiheitsgesetz“
- gruppe himmelreich: „Barrierefreie Websites Österreich – BaFG Guide 2026″, aktualisiert 29.05.2026
