Seit dem 19. Juni 2026 gilt sie: die Pflicht zum Widerrufsbutton. Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, muss den Widerruf genauso einfach machen wie den Kauf – direkt auf der Website, mit wenigen Klicks. Viele Shops haben das noch nicht umgesetzt. Das ist riskant: Verstöße sind abmahnbar und können Bußgelder auslösen. Hier bekommst du den Überblick und einen konkreten Fahrplan für WooCommerce.
Was ist die Widerrufsfunktion?
Die Pflicht kommt aus der EU-Richtlinie 2023/2673. In Deutschland ist sie über Änderungen im BGB umgesetzt (§ 356a BGB) und gilt seit dem 19. Juni 2026. Das Gesetz spricht von einer „Widerrufsfunktion“ – es muss also kein technischer Button sein. Ein klar beschrifteter, hervorgehobener Link reicht, solange er direkt zur Widerrufsfunktion führt.
Wichtig: Der Button ersetzt die bisherigen Widerrufswege nicht. Er kommt zusätzlich dazu. Deine Kunden dürfen weiterhin per E-Mail oder Brief widerrufen.
Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, gilt die Pflicht in allen Mitgliedsstaaten – auch in Österreich. Die Details der österreichischen Umsetzung solltest du für deinen Shop separat prüfen (lassen).
Wer braucht den Button – und wer nicht
Betroffen bist du, wenn du Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche abschließt – also über einen Webshop, eine Buchungsmaske oder eine App – und deinen Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Das betrifft Waren genauso wie digitale Inhalte, Online-Kurse oder Abos. Auch Kleinunternehmer sind nicht ausgenommen: Es gibt keine Grenze nach Umsatz oder Unternehmensgröße.
Keinen Widerrufsbutton brauchst du, wenn:
- du ausschließlich B2B verkaufst (kein Verbrauchergeschäft),
- ausnahmslos alle deine Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind – etwa Maßanfertigungen oder schnell verderbliche Waren,
- deine Verträge nicht online zustande kommen, sondern z. B. per E-Mail-Korrespondenz oder Telefon.
Achtung: Sobald du auch nur teilweise widerrufsfähige Produkte anbietest, brauchst du den Button. Die Ausnahme greift nur, wenn wirklich das komplette Sortiment ausgenommen ist.
So muss die Widerrufsfunktion aussehen
Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben:
- Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ oder eine vergleichbar eindeutige Formulierung. Nicht: „Stornieren“, „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“.
- Platzierung: Gut sichtbar, hervorgehoben und leicht zugänglich – nicht in einer Linkliste versteckt und nicht nur hinter einem Kunden-Login.
- Zweistufiges Verfahren: Der erste Klick löst den Widerruf noch nicht aus. Er führt auf eine Seite mit Widerrufsformular. Erst der Bestätigungsbutton („Widerruf bestätigen“) sendet die Erklärung ab.
- Datensparsamkeit: Abgefragt werden dürfen nur Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags (z. B. Bestellnummer) und das Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung. Ein verpflichtendes Widerrufsgrund-Feld ist nicht zulässig.
- Eingangsbestätigung: Nach dem Absenden muss unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger raus – in der Praxis eine automatische E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Eingangs.
- Verfügbarkeit: Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein – auch für Gastbesteller und auf Mobilgeräten. Eine pauschale, dauerhafte Anzeige ist laut Gesetzesbegründung zulässig; du musst nicht kundenindividuell ein- und ausblenden.
Umsetzung in WooCommerce
WooCommerce bringt Stand heute keine fertige Widerrufsfunktion im Core mit. Du hast zwei realistische Wege:
Weg 1: Plugin
Im offiziellen Plugin-Verzeichnis gibt es inzwischen Lösungen, etwa das Plugin „EU Order Withdrawal Button for WooCommerce“. Auch Anbieter von Rechtstext-Diensten bieten einbindbare Widerrufsbutton-Lösungen an. Prüfe vor dem Einsatz: Wird das zweistufige Verfahren korrekt abgebildet? Kommt die Eingangsbestätigung automatisch mit Zeitstempel? Werden nur die zulässigen Daten abgefragt? Und: Wird das Plugin aktiv gepflegt? Ein verwaistes Plugin ist ein Sicherheitsrisiko – warum das gerade 2026 wichtig ist, liest du in meinem Beitrag zur WordPress-Sicherheit 2026.
Weg 2: Eigenbau
Ein hervorgehobener Link im Footer, eine Formularseite mit den drei zulässigen Feldern, ein Bestätigungsbutton und eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail – technisch ist das kein Hexenwerk. Der Vorteil: volle Kontrolle über Design, Datenfluss und Barrierefreiheit. Der Nachteil: Du bist selbst dafür verantwortlich, dass der Prozess rechtlich sauber bleibt.
Noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Fällt dein Shop unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), muss auch die Widerrufsfunktion barrierefrei sein – Kontrast, Tastaturbedienung, Screenreader-Tauglichkeit. Wie du das angehst, zeige ich dir unter Webentwicklung & Barrierefreiheit.
Was bei Verstößen droht
Ein fehlender oder falsch umgesetzter Widerrufsbutton ist eine Ordnungswidrigkeit und zugleich ein Wettbewerbsverstoß. Konkret drohen:
- Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände – etwa bei falscher Beschriftung, versteckter Platzierung oder fehlendem zweistufigen Ablauf,
- Bußgelder: bis zu 50.000 Euro, bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bis zu 4 % des Jahresumsatzes,
- eine verlängerte Widerrufsfrist, wenn die Belehrung über die Widerrufsfunktion fehlt oder fehlerhaft ist – ein verspäteter Widerruf kann dann trotzdem wirksam sein.
Dazu kommt: Auch Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen angepasst werden. Die Belehrung muss künftig über Bestehen und Platzierung der Widerrufsfunktion informieren, die Datenschutzerklärung über die im Widerrufsprozess verarbeiteten Daten.
Deine Checkliste
- Prüfen, ob dein Shop unter die Pflicht fällt (B2C, Online-Vertragsschluss, Widerrufsrecht).
- Widerrufsfunktion einbauen – Plugin oder Eigenbau, zweistufig, mit Eingangsbestätigung.
- Beschriftung und Platzierung prüfen: „Vertrag widerrufen“, hervorgehoben, ohne Login-Zwang.
- Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung aktualisieren (lassen).
- Prozess testen: Desktop, mobil, als Gastbesteller.
- Bei BFSG-Pflicht: Barrierefreiheit der Funktion prüfen.
Übrigens: Der Widerrufsbutton ist nicht die einzige Pflicht, die auf Shopbetreiber zurollt. Auch die E-Rechnungspflicht 2027 solltest du auf dem Zettel haben.
Fazit
Die Widerrufsbutton-Pflicht ist kein Weltuntergang, aber sie duldet keinen Aufschub mehr – der Stichtag ist seit Wochen vorbei. Die Umsetzung in WooCommerce ist mit Plugin oder Eigenbau gut machbar, wenn man die Vorgaben kennt. Wichtig ist, dass Technik und Rechtstexte zusammenpassen.
Du betreibst einen WooCommerce-Shop und willst die Umsetzung nicht selbst stemmen? Im Rahmen meiner WordPress-Wartung halte ich deinen Shop technisch aktuell und setze solche Anforderungen mit um. Sprich mit mir über dein Projekt.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung deines konkreten Shops wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Häufige Fragen zum Widerrufsbutton
Muss es wirklich ein Button sein?
Nein. Das Gesetz verlangt eine „Widerrufsfunktion“. Ein gut lesbarer, hervorgehobener Link mit eindeutiger Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ reicht, wenn er direkt zur Widerrufsfunktion führt.
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja. Es gibt keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform. Entscheidend ist nur, ob du online Verträge mit Verbrauchern schließt und ein Widerrufsrecht besteht.
Was ist mit Verkäufen über Amazon oder eBay?
Dort muss der Plattformbetreiber die technische Umsetzung liefern – du kannst als Händler keinen eigenen Button einbauen. Verantwortlich für einen rechtssicheren Auftritt bleibst du trotzdem. Dokumentiere im Zweifel, dass du den Betreiber zur Umsetzung aufgefordert hast.
Darf ich nach dem Widerrufsgrund fragen?
Als Pflichtfeld: nein. Verbraucher dürfen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Eine optionale, freiwillige Abfrage gilt dagegen als zulässig.
