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Schweiz 2027: Was die BehiG-Teilrevision für Online-Shops und E-Banking bedeutet

Veröffentlicht: 20. Juli 2026
Ab 2027 soll auch die Schweiz digitale Barrierefreiheit gesetzlich verlangen – zumindest für private Anbieter, wenn sich die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes so durchsetzt, wie sie derzeit im Parlament verhandelt wird. Wer einen Online-Shop, ein Buchungsportal oder eine App für Schweizer Kundschaft betreibt, sollte sich das jetzt ansehen – unabhängig davon, ob die Frist noch zwei…

Ab 2027 soll auch die Schweiz digitale Barrierefreiheit gesetzlich verlangen – zumindest für private Anbieter, wenn sich die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes so durchsetzt, wie sie derzeit im Parlament verhandelt wird. Wer einen Online-Shop, ein Buchungsportal oder eine App für Schweizer Kundschaft betreibt, sollte sich das jetzt ansehen – unabhängig davon, ob die Frist noch zwei Jahre entfernt scheint.

Was sich in der Schweiz ändert

Das BehiG (Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen) richtet sich bisher fast ausschließlich an die öffentliche Hand. Der Bundesrat hat im Dezember 2024 die Botschaft zur Teilrevision verabschiedet und ans Parlament weitergeleitet [ebgb.admin.ch]. Kern der Revision: Erstmals sollen auch private Unternehmen in die Pflicht genommen werden, wenn sie öffentlich zugängliche digitale Dienstleistungen anbieten.

Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2027 [HÄRTING Rechtsanwälte]. Bis dahin ist das Gesetz noch nicht beschlossen – es liegt aktuell zur Beratung im Parlament.

Wer betroffen wäre

Der Entwurf zielt auf alles, was Konsument:innen digital angeboten wird: Online-Shops, Buchungsportale, E-Banking, Versicherungsportale, Gastronomie-Apps, Kinos und Theater mit Online-Ticketing [webwirkung.ch]. Kurz gesagt: Wenn deine Kundschaft bei dir etwas online bestellt, bucht oder bezahlt, bist du wahrscheinlich gemeint.

Und wenn die Frist noch entfernt scheint?

Hier kommt der Punkt, den viele Schweizer Unternehmen übersehen: Wer heute schon aktiv an Kundschaft in der EU verkauft, kann schon jetzt unter europäisches Recht fallen – unabhängig vom Schweizer Zeitplan. Das BFSG (Deutschland) und das BaFG (Österreich) enden nicht an der EU-Außengrenze. Wenn dein Shop gezielt deutsche oder österreichische Kundschaft bedient – eigene Sprache, eigene Versandoptionen, Preise in Euro –, zählt das in der Regel als „Ausrichten der Tätigkeit” auf diesen Markt. Damit greift unter Umständen schon heute EU-Recht, ganz ohne Schweizer Übergangsfrist.

Deutschland und Österreich im Vergleich

Zur Einordnung, weil das gerne durcheinandergeworfen wird: In Deutschland gilt das BFSG seit 28. Juni 2025, in Österreich das inhaltlich sehr ähnliche BaFG – beide setzen dieselbe EU-Richtlinie 2019/882 um [datenrecht.ch]. Ähnliche Schwellenwerte für Kleinstunternehmen, aber unterschiedliche Behörden: in Deutschland die Marktüberwachung der Länder, in Österreich das Sozialministeriumservice. Die Schweiz zieht mit der BehiG-Teilrevision jetzt nach, aber mit eigenem Zeitplan und eigenen Zuständigkeiten – eine 1:1-Übertragung der deutschen oder österreichischen Regeln wäre falsch.

Was du jetzt tun kannst

  1. Prüfen, ob dein Angebot unter den Entwurf fallen würde (öffentlich zugängliche digitale Dienstleistung an Konsument:innen).
  2. Bei Verkauf in die EU: schon jetzt die BFSG/BaFG-Pflichten checken, unabhängig vom Schweizer Fahrplan.
  3. Technisch vorbereiten, statt auf den fertigen Gesetzestext zu warten: WCAG 2.2 AA ist der Maßstab, an dem sich sowohl EU-Recht als auch der Schweizer Entwurf orientieren.
  4. Den Gesetzgebungsprozess im Blick behalten – die Beratung im Parlament kann noch Details ändern.

Ich beobachte das Thema für Kund:innen in der Schweiz und in Vorarlberg schon länger, weil hier oft dieselben Websites für beide Märkte gedacht sind. Die gute Nachricht: Wer jetzt schon auf WCAG 2.2 achtet, ist für so gut wie jede Variante der kommenden Regeln vorbereitet – ganz gleich, wie das BehiG am Ende genau aussieht.

Häufige Fragen

Muss ich als Schweizer Unternehmen schon 2026 handeln?

Gesetzlich verpflichtend ist die BehiG-Teilrevision noch nicht – sie ist noch nicht beschlossen. Wer aber aktiv EU-Kundschaft bedient, kann schon heute unter BFSG oder BaFG fallen.

Gilt das nur für Online-Shops?

Nein. Der Entwurf nennt ausdrücklich auch Buchungsportale, E-Banking, Versicherungsportale und Ticketing für Kino oder Theater.

Was, wenn ich nur in der Schweiz verkaufe, ohne EU-Bezug?

Dann greift aktuell weder BFSG noch BaFG. Die Schweizer BehiG-Teilrevision selbst ist aber noch nicht in Kraft – das bleibt zu beobachten.

Was ist der Unterschied zu Deutschland und Österreich?

BFSG (DE) und BaFG (AT) sind bereits in Kraft, seit 28. Juni 2025, weil beide Länder EU-Mitglieder sind und dieselbe Richtlinie umsetzen. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und braucht deshalb ein eigenes Gesetz mit eigenem Zeitplan.

Wenn du unsicher bist, ob dein Shop oder deine Website schon heute betroffen ist – egal ob wegen EU-Kundschaft oder mit Blick auf 2027 – schreib mir einfach über die Kontaktseite. Für einen ersten Überblick eignet sich auch mein kostenloser Barrierefreiheit-Schnellcheck. Mehr zum Thema WCAG-Umsetzung findest du auf meiner Seite Webentwicklung & Barrierefreiheit.

Quellen

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Geschrieben von Christoph Purin

Webentwickler & CPWA-zertifizierter Accessibility-Experte aus Vorarlberg. WordPress seit 2005. Jeder Beitrag basiert auf echten Projekten — alles selbst getestet.
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