Anthropic will künftig jeden Text, den Claude erzeugt, mit einem unsichtbaren Wasserzeichen versehen. Grundlage ist die EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte, die seit 2. August 2026 gilt [Anthropic Help Center, 11.8.2026]. Klingt nach einer klaren Sache: KI-Text rein, Markierung raus, fertig ist die Nachweisbarkeit. Nur ist aktuell kein einziges Claude-Modell so weit – und selbst wenn, wäre das Wasserzeichen kein Beweis, sondern ein Indiz mit ziemlich vielen Löchern.
Was Anthropic angekündigt hat
Anthropic ist dem Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content beigetreten, einem freiwilligen Regelwerk der EU-Kommission zur Umsetzung von Art. 50 Abs. 2 AI Act. Bis Ende Juli 2026 hatten sich rund 190 Organisationen angeschlossen, darunter neben Anthropic auch Google, Microsoft, OpenAI und Meta [EU-Kommission, digital-strategy.ec.europa.eu]. Anthropics Zusage: Claude-Modelle, die ab dem 2. August 2026 in der EU erscheinen, weben ein für Menschen nicht wahrnehmbares Wasserzeichen direkt in den erzeugten Text ein – ohne Bedeutung, Qualität oder Lesbarkeit zu verändern. Weil es Teil des Texts selbst ist, wandert es beim Kopieren mit und übersteht teilweise auch Bearbeitungen [Anthropic Help Center]. Bei Dateien wie SVG, PNG und JPG kommen zusätzlich signierte Herkunftsdaten nach dem offenen C2PA-Standard dazu. Die Kennzeichnung soll weltweit gelten, nicht nur für EU-Nutzer, und alle Zugangswege abdecken: claude.ai, die API, Claude Code, Claude Cowork, Claude Tag sowie die Cloud-Partner AWS, Google Cloud und Microsoft Foundry.
Warum aktuell trotzdem kein Claude-Text markiert ist
Die Pflicht gilt für Modelle, die ab dem Stichtag in der EU erscheinen. Sonnet 5, das Standardmodell für die kostenlose und die Pro-Variante, kam am 30. Juni 2026, das leistungsstärkere Opus 5 am 24. Juli 2026 – beide vor dem 2. August. Damit trägt aktuell kein angebotenes Claude-Modell ein bestätigt aktives Wasserzeichen. Für solche älteren Systeme räumt der sogenannte Digital Omnibus, ein Änderungspaket zum AI Act, eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 ein [EU-Kommission, FAQ Art. 50 AI Act]. Anthropic selbst nennt die Nachrüstung „laufende Arbeit“, ohne ein eigenes Datum zu nennen.
Wie das Prinzip funktioniert – und wo es aufhört zu funktionieren
Wie der Mechanismus bei Claude technisch genau arbeitet, hat Anthropic nicht offengelegt. Ein vergleichbares, öffentlich dokumentiertes Verfahren nutzt Google mit SynthID: Ein Sprachmodell wählt beim Schreiben für jedes nächste Wortstück nicht zufällig aus, sondern nach Wahrscheinlichkeiten. SynthID verschiebt diese Wahrscheinlichkeiten in einem gleichbleibenden, für Menschen unsichtbaren Muster, das ein Detektor später statistisch nachweisen kann. Markieren und Erkennen sind dabei zwei getrennte Schritte – das Wasserzeichen entsteht beim Schreiben, ob und wer es später prüfen darf, entscheidet der Anbieter separat.
Selbst wenn das bei Claude genauso läuft: Ein erkanntes Wasserzeichen beweist nur, dass ein Text möglicherweise von Claude verarbeitet wurde – nicht, dass Claude ihn verfasst hat. Wer einen fremden Text nur lektorieren oder übersetzen lässt, bekommt ebenfalls markierten Text zurück. Umgekehrt gilt: fehlt die Markierung, heisst das nicht automatisch „von einem Menschen geschrieben“. Der EU-Code of Practice zieht die Grenze bei 200 Token, grob 150 Wörtern – darunter gilt eine Kennzeichnung als nicht zuverlässig möglich. Und wer einen Text gründlich umschreibt oder maschinell übersetzen lässt, hebt die Markierung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf.
Wer heute schon markiert – und wer nicht
- Google gibt als einziger der drei großen Anbieter an, Text bereits mit SynthID zu markieren (Gemini-App, Web-Interface). Ein öffentliches Prüftool für Text gibt es dabei nicht – der SynthID Detector nimmt bislang nur Bild-, Video- und Audiodateien an.
- OpenAI markiert Bilder seit 2024 und seit Ende Juli 2026 auch Audio, verzichtet bei Text aber bewusst auf ein veröffentlichtes Wasserzeichen – unter anderem aus Sorge, dass die Erkennung Menschen benachteiligen könnte, die nicht in ihrer Muttersprache schreiben.
- Anthropic hat die Zusage gemacht, aber weder den Mechanismus offengelegt noch ein Prüfwerkzeug veröffentlicht – beides sei in Vorbereitung.
Was das für dich als Unternehmen bedeutet
Das Wasserzeichen der Modellanbieter ist die eine Seite. Die andere: Wenn du selbst KI-generierten Text veröffentlichst, kann dich eine eigene Kennzeichnungspflicht treffen – Art. 50 Abs. 4 AI Act, mit Ausnahme bei echter redaktioneller Prüfung. Diese Pflicht, wer genau betroffen ist und wie du sie in der Praxis erfüllst, habe ich bereits in einem eigenen Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht durchgerechnet. Wichtig hier nur so viel: Ein Wasserzeichen des Modellanbieters ersetzt deine eigene Kennzeichnungspflicht nicht – und ein fehlendes Wasserzeichen befreit dich ebenso wenig davon.
Für Unternehmen in Deutschland und Österreich gilt Art. 50 direkt, weil die EU-KI-Verordnung dort unmittelbar anwendbares Recht ist. Für Schweizer Unternehmen greift sie nicht automatisch – die Schweiz ist kein EU-/EWR-Mitglied. Wer als Schweizer Betrieb aber Inhalte gezielt an EU-Nutzer richtet oder Leistungen in die EU anbietet, kann trotzdem darunter fallen. Das ist dieselbe Extraterritorial-Logik wie bei der DSGVO: Das Gesetz endet nicht sauber an der Landesgrenze, sondern an der Zielgruppe.
Ich arbeite selbst regelmäßig mit KI-Unterstützung, auch für Texte auf dieser Website – und lege offen, wo und wie, auf meiner eigenen KI-Transparenz-Seite. Nicht, weil mich ein Wasserzeichen dazu zwingt, sondern weil ich finde, dass Transparenz hier ohnehin die einzige Haltung ist, die auf Dauer trägt. Ein technisches Wasserzeichen kann das nicht ersetzen – es kommt, wenn es kommt, frühestens im Lauf der nächsten Monate, und selbst dann nur als ein Indiz unter mehreren.
Häufige Fragen
Ist aktuell von Claude erzeugter Text schon markiert?
Nein. Die Zusage gilt für Claude-Modelle, die ab dem 2. August 2026 in der EU erscheinen. Sonnet 5 und Opus 5 sind beide vorher erschienen. Für sie läuft die gesetzliche Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
Kann ich das Wasserzeichen einfach entfernen?
Starke Bearbeitung, maschinelle Übersetzung oder sehr kurze Textausschnitte (unter rund 150 Wörtern) reichen laut Anthropic aus, damit die Erkennbarkeit deutlich sinkt oder ganz verschwindet.
Ersetzt das Wasserzeichen meine eigene Kennzeichnungspflicht als Unternehmen?
Nein. Art. 50 Abs. 2 (Wasserzeichen der Anbieter) und Art. 50 Abs. 4 (deine Kennzeichnungspflicht bei Veröffentlichung) sind zwei getrennte Pflichten. Mehr dazu im verlinkten Beitrag.
Gilt das auch für Unternehmen in der Schweiz?
Nicht automatisch, da die Schweiz nicht EU-/EWR-Mitglied ist. Wer aber gezielt EU-Kundschaft anspricht, kann trotzdem betroffen sein.
Wenn du unsicher bist, ob und wie dich die KI-Kennzeichnungspflicht betrifft, oder generell Unterstützung beim sinnvollen, transparenten KI-Einsatz auf deiner Website suchst: Das ist genau mein Feld bei KI & Digitalisierung. Schreib mir gerne über die Kontaktseite, wenn du das einmal gemeinsam durchgehen willst.
