Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 – unmittelbar, in jedem EU-Land, ohne Übergangsfrist. Trotzdem fehlen die Pflichtangaben auf vielen Produktseiten bis heute. 2026 wird das zum echten Risiko: Die Durchsetzung zieht an, und fehlende Herstellerangaben sind ein gefundenes Fressen für Abmahner. Hier bekommst du den Überblick – und den konkreten Weg, wie du deinen WooCommerce-Shop sauber aufstellst.
Was die GPSR ist
Die GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) ersetzt die alte EU-Produktsicherheitsrichtlinie. Als Verordnung gilt sie direkt in allen Mitgliedstaaten – Deutschland und Österreich brauchen kein eigenes Umsetzungsgesetz. Sie erfasst fast alle Non-Food-Produkte, die an Verbraucher verkauft werden, auch gebrauchte, reparierte und wiederaufbereitete Ware.
Der für Onlineshops entscheidende Teil steht in Artikel 19: Wer Produkte im Fernabsatz anbietet, muss bestimmte Angaben direkt im Angebot machen – also auf der Produktseite, nicht irgendwo im Impressum.
Diese Angaben gehören auf jede Produktseite
- Hersteller: Name oder Marke, Postanschrift und eine elektronische Adresse (z. B. E-Mail).
- Verantwortliche Person in der EU: nur nötig, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt – dann mit Name und Kontaktdaten.
- Produktidentifikation: eine Abbildung des Produkts, die Produktart und weitere Identifikatoren (z. B. Modell- oder Typennummer).
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: in der Sprache des Landes, in das du verkaufst.
Wichtig: direkt im Angebot, nicht verlinkt
Ein Link ins Impressum oder ein externes PDF reicht nach dem Verordnungstext nicht. Die Angaben müssen klar und gut sichtbar auf der Produktseite selbst stehen. Genau daran scheitern die meisten Shops.
Wen das betrifft
Jeden, der Produkte an Verbraucher in der EU verkauft – unabhängig von der Größe. Auch der kleine WooCommerce-Shop aus Vorarlberg, der nach Deutschland liefert. Marktplätze wie Amazon und eBay verlangen die GPSR-Daten längst als Pflichtfelder; im eigenen Shop bist du selbst verantwortlich.
So setzt du die GPSR in WooCommerce um
WooCommerce bringt von Haus aus keine GPSR-Felder mit. Die etablierten Rechtssicherheits-Plugins schließen die Lücke:
- Germanized (vendidero): bietet eine eigene Hersteller-Verwaltung. Du legst Hersteller mit Anschrift und – falls nötig – der verantwortlichen Person in der EU an und ordnest sie deinen Produkten zu. Warnhinweise und Sicherheitsdokumente (PDFs, Bilder) pflegst du direkt am Produkt; ausgegeben wird alles standardmäßig in einem Produktsicherheits-Tab auf der Produktseite.
- German Market (MarketPress): geht einen ähnlichen Weg mit eigenen Feldern für Hersteller, verantwortliche Person, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen.
Die Technik ist dabei der kleinere Teil der Arbeit. Der eigentliche Aufwand liegt in den Daten: Herstellerangaben bei Lieferanten einsammeln, Produkten zuordnen, Warnhinweise übersetzen. Bei großen Katalogen lohnt sich ein strukturierter Import statt Handarbeit – das lässt sich gut automatisieren.
Warum das gerade 2026 wichtig ist
Die Schonfrist ist vorbei. Der Händlerbund berichtet im April 2026, dass 76 Prozent der befragten Händler Produktsicherheit und Produktkennzeichnung als zentrale Belastungsfaktoren nennen – die Anforderungen werden spürbar durchgesetzt und kontrolliert. Fehlende Pflichtangaben sind zudem wettbewerbsrechtlich angreifbar: Wer sie nicht macht, riskiert Abmahnungen von Mitbewerbern und Abmahnvereinen.
Die GPSR reiht sich damit in die Rechtsthemen ein, die Shopbetreiber 2026 ohnehin auf dem Tisch haben – vom Widerrufsbutton bis zur E-Rechnungspflicht ab 2027.
Häufige Fragen
Gilt die GPSR auch für gebrauchte Produkte?
Ja, grundsätzlich schon. Ausgenommen sind unter anderem Antiquitäten und Produkte, die vor der Verwendung repariert oder wiederaufbereitet werden müssen und klar so gekennzeichnet sind.
Brauche ich immer eine verantwortliche Person in der EU?
Nein. Die Angabe ist nur Pflicht, wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist. Bei EU-Herstellern reichen deren Name, Anschrift und elektronische Adresse.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?
Nein. Artikel 19 verlangt die Angaben klar sichtbar im Angebot selbst – also auf der Produktseite.
Was passiert, wenn ich die Angaben weglasse?
Es drohen Maßnahmen der Marktüberwachung und Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen. Die Details hängen vom Einzelfall ab – dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung deines Shops sprich mit einer Kanzlei; die technische Umsetzung übernehme ich.
Fazit
Die GPSR ist kein neues Gesetz mehr, sondern gelebte Kontrollpraxis. Wenn deine Produktseiten die Herstellerangaben noch nicht zeigen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt – bevor es die erste Abmahnung ist. Ich richte dir Germanized samt GPSR-Feldern ein, automatisiere den Datenimport für große Kataloge und halte deinen Shop im Rahmen der WordPress-Wartung dauerhaft aktuell.
Sprich mit mir über dein Projekt →
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (10. Mai 2023)
- IT-Recht Kanzlei: Produktsicherheitsverordnung – die wichtigsten Händlerpflichten
- vendidero: Allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Germanized – Dokumentation
- Händlerbund: Gesetzesänderungen 2026 – Was ändert sich im E-Commerce
