In der Schweiz hört man zur digitalen Barrierefreiheit meistens zwei Sätze: „Das betrifft nur den Bund“ und „Das kommt ja erst 2027“. Beides stimmt nur halb, und für Betriebe mit Kundschaft in der EU stimmt es gar nicht.
Hier steht, was heute gilt, was sich ändern soll und woran du in der Zwischenzeit sinnvoll arbeitest.
Der Stand heute
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nimmt bisher vor allem Bund, Kantone und Gemeinden in die Pflicht. Private Anbieter digitaler Dienstleistungen waren darin kaum adressiert. Wer als Unternehmen eine unzugängliche Website betreibt, verstößt nach heutiger Rechtslage in der Regel gegen keine ausdrückliche digitale Vorschrift.
Was sich ändern soll
Der Bundesrat hat im Dezember 2024 die Botschaft zur Teilrevision des BehiG verabschiedet. Sie sieht vor, private Dienstleister mit öffentlich zugänglichen Angeboten einzubeziehen. Das geplante Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027, die parlamentarische Beratung läuft.
Inhaltlich orientiert sich die Revision bewusst an den europäischen Vorgaben, also an der Web Accessibility Directive und am European Accessibility Act. Als technische Grundlage wird auf die EN 301 549 verwiesen, und damit auf die WCAG.
Tipp: Bis zur Schlussabstimmung können sich Details noch ändern. Was sich nicht ändern wird, ist die technische Norm dahinter. Wer heute nach WCAG arbeitet, arbeitet in die richtige Richtung, unabhängig vom finalen Gesetzestext.
Der Punkt, den viele übersehen
Wer aus der Schweiz heraus Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbietet, fällt unter den European Accessibility Act. Der ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich, und er fragt nicht nach dem Sitz des Anbieters, sondern nach dem Markt.
Für einen Schweizer Onlineshop mit Kundschaft in Deutschland oder Österreich ist Barrierefreiheit damit keine Frage von 2027, sondern von gestern.
Checkliste: wo du anfängst
- Bestandsaufnahme. Automatisierte Prüfung findet etwa ein Drittel der Probleme. Den Rest findest du nur manuell.
- Tastaturbedienung. Die komplette Seite ohne Maus durchgehen. Kommst du überall hin, siehst du immer, wo der Fokus steht?
- Kontraste. Text zu Hintergrund, aber auch Bedienelemente und Zustandsanzeigen.
- Formulare. Jedes Feld mit sichtbarem Label, Fehlermeldungen im Text und nicht nur farbig.
- Struktur. Überschriftenhierarchie ohne Sprünge, Landmarks gesetzt, Sprache ausgezeichnet.
- Alternativtexte. Inhaltstragende Bilder beschrieben, dekorative leer ausgezeichnet.
- Videos. Untertitel, bei Bedarf Transkript.
- PDF. Wird gern vergessen. Ein untaggtes PDF ist eine Barriere wie jede andere.
- Dokumentation. Festhalten, was geprüft wurde und was offen ist. Genau das braucht später die Erklärung.
Warum sich frühes Handeln rechnet
Barrierefreiheit nachträglich einzubauen kostet ein Vielfaches davon, sie beim Neubau mitzudenken. Wer einen Relaunch plant, sollte die Anforderungen jetzt ins Pflichtenheft nehmen und nicht 2027 nachrüsten, wenn alle gleichzeitig Kapazitäten suchen.
Der Nebeneffekt wird gern unterschätzt: Saubere Struktur, klare Beschriftungen und Tastaturbedienbarkeit verbessern die Nutzbarkeit für alle und helfen der Suchmaschine ebenso wie dem Screenreader.
Verbindliche Rechtsauskunft ist das hier nicht, ich bin Webentwickler und kein Anwalt. Den technischen Stand deiner Seite siehst du mit dem Barrierefreiheits-Schnellcheck in zwei Minuten. Wie ich arbeite, steht auf der Seite Webagentur Schweiz und unter Webentwicklung & Barrierefreiheit.
