Seit 2. August 2026 gilt Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) für sogenannte Betreiber von KI-Systemen [Verordnung (EU) 2024/1689]. Das betrifft praktisch jedes Unternehmen, das ChatGPT, Midjourney oder ähnliche Tools für Website-Texte, Produktbilder oder Werbematerial einsetzt. Bevor jetzt Panik aufkommt: Die Pflicht ist enger gefasst, als die Schlagzeilen der letzten Tage vermuten lassen.
Was genau ab jetzt gilt
Die Verordnung unterscheidet zwischen zwei Fällen [prigge-recht.de]:
- Deepfakes – also KI-generierte oder -veränderte Bilder, Videos oder Audioinhalte, die echten Personen oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen – müssen grundsätzlich als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden.
- KI-generierte Texte müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie die Öffentlichkeit über „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“ informieren – und selbst dann nicht, wenn ein Mensch redaktionell geprüft hat und die Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Für die meisten Blogbeiträge, Produktbeschreibungen oder Newsletter-Texte, die du mit KI vorformulierst und selbst gegenliest, greift die Kennzeichnungspflicht damit in der Praxis eher selten. Bei KI-generierten Bildern auf deiner Website oder in Anzeigen – etwa synthetischen Produktfotos oder Stockfoto-Ersatz – solltest du genauer hinschauen, vor allem wenn die Bilder einen falschen Eindruck vom tatsächlichen Produkt erwecken könnten.
Wer betroffen ist
Die Pflicht trifft „Betreiber“ – also Unternehmen, Selbstständige und Agenturen, die KI-Werkzeuge beruflich einsetzen. Rein private Nutzung, etwa ein KI-Bild für den privaten Instagram-Account, fällt nicht darunter. Sobald ein geschäftlicher Bezug besteht, bist du in der Verantwortung [prigge-recht.de].
Was bei einem Verstoß droht
Die Bußgelder sind kein Pappenstiel: Art. 99 der Verordnung sieht bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, was höher ist. Dazu kommt ein wettbewerbsrechtliches Abmahnrisiko – fehlende Kennzeichnung lässt sich als irreführende Geschäftspraxis nach dem UWG einordnen, und das ist für Mitbewerber von außen leicht erkennbar [prigge-recht.de].
DACH im Detail: Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt
Anders als beim Barrierefreiheitsgesetz ist der AI Act eine EU-Verordnung – es braucht kein nationales Umsetzungsgesetz, sie gilt unmittelbar. Trotzdem lohnt der Blick auf die Details:
Deutschland: Zuständige Marktbehörde ist die Bundesnetzagentur. Das entsprechende KI-Marktaufsichtsgesetz (KI-MIG) hat der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen [ferner-alsdorf.de].
Österreich: Die Pflicht gilt ebenso unmittelbar, eine offizielle Behörde ist aber noch nicht final benannt – die Datenschutzbehörde (DSB) gilt als wahrscheinlichster Kandidat, ergänzt um KommAustria für Medienthemen. Österreich ist bei der Umsetzung spürbar langsamer unterwegs als Deutschland [knowlee.ai].
Schweiz: Als Nicht-EU-Staat ist die Schweiz an den AI Act nicht automatisch gebunden. Ein eigenes KI-Gesetz gibt es Stand August 2026 nicht – der Bundesrat verfolgt stattdessen einen Kurs über die Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats plus punktuelle Anpassungen in Datenschutz- und Transparenzrecht; eine Vernehmlassungsvorlage des EJPD wird erst bis Ende 2026 erwartet [algorithmwatch.ch]. Wichtige Ausnahme: Wenn du als Schweizer Unternehmen mit KI-generierten Inhalten gezielt den EU-Markt ansprichst, kann der AI Act trotzdem greifen – ähnlich wie es das Marktortprinzip beim Barrierefreiheitsgesetz vorsieht.
Wie du KI-Inhalte richtig kennzeichnest
Die Verordnung schreibt keine feste Formulierung vor, verlangt aber, dass der Hinweis klar, gut wahrnehmbar und direkt am Inhalt platziert ist – nicht im Impressum versteckt [prigge-recht.de]. Beispiele, die sich in der Praxis bewährt haben:
- „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“
- „Die Bilder dieses Beitrags wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“
Ich handhabe das bei mir ähnlich pragmatisch: Recherche und erste Textentwürfe entstehen bei mir oft mit KI-Unterstützung, veröffentlicht wird aber erst, nachdem ich selbst drübergelesen und die Fakten geprüft habe – genau die redaktionelle Kontrolle, die die Verordnung als Ausnahme vorsieht. Bei KI-generierten Bildern, die ich einsetze, kennzeichne ich das inzwischen dazu.
FAQ
Muss ich jeden mit ChatGPT geschriebenen Text kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht greift nur bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle. Ein von dir gegengelesener und freigegebener Blogbeitrag fällt in aller Regel nicht darunter.
Gilt das auch für kleine Unternehmen?
Ja, die Verordnung unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Die Bußgeldhöhe richtet sich aber unter anderem nach der Unternehmensgröße.
Was ist mit KI-generierten Produktbildern in meinem Online-Shop?
Wenn sie einen falschen Eindruck vom tatsächlichen Produkt erwecken könnten, bist du auf der sicheren Seite, wenn du sie kennzeichnest.
Gilt die Pflicht auch in der Schweiz?
Nicht automatisch – aber wenn du mit KI-Inhalten gezielt EU-Kundschaft ansprichst, kann sie greifen. Ein eigenes Schweizer KI-Gesetz ist erst in Vorbereitung.
Wenn du unsicher bist, ob deine KI-Workflows – von der Produktbeschreibung bis zum Werbesujet – schon sauber gekennzeichnet sind, schau ich mir das gern mit dir gemeinsam an. Mehr dazu auf meiner Seite zu KI & Digitalisierung, oder schreib mir direkt.
Quellen
- Prigge Recht: „KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was gilt nach Art. 50 KI-VO?“ (zuletzt aktualisiert 13.07.2026)
- RA Ferner: „Deutschland bekommt ein KI-Gesetz – Bündelung der nationalen KI-Aufsicht bei der Bundesnetzagentur“
- Knowlee: „EU AI Act in Österreich: Zuständigkeiten, Stand der Umsetzung 2026“
- AlgorithmWatch CH: „KI-Regulierung: Was tut die Schweiz?“
