Webentwicklung für Südtirol, auf Deutsch.
In Südtirol gilt nicht das BaFG, sondern das Stanca-Gesetz.
Praktisch heißt das: Der Anwendungsbereich erfasst nun auch private Wirtschaftsteilnehmer, nicht mehr nur öffentliche Stellen und Konzerne. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Bei Verstößen sieht das Dekret Geldbußen zwischen 5.000 und 40.000 Euro vor, zuständig ist unter anderem die AgID. Für Dienstleistungen, die auf bereits vor Juni 2025 eingesetzten Produkten laufen, gibt es eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030.
Technisch ist die Grundlage dieselbe wie bei uns: die EN 301 549 und damit die WCAG. Was sich unterscheidet, sind Geltungsbereich, Ausnahmen, Sanktionen und die Form der Konformitätserklärung. Eine aus Österreich übernommene Barrierefreiheitserklärung verweist auf das falsche Gesetz.
Das ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung deines Falls braucht es einen Anwalt in Italien. Was ich liefere, ist die technische Umsetzung und die Dokumentation dazu.
Womit ich Südtiroler Betrieben helfe.
Zweisprachige Websites
Barrierefreiheit nach EAA
Wartung & Hosting in der EU
Häufige Fragen aus Südtirol.
Welches Barrierefreiheitsgesetz gilt in Südtirol?
Italien hat den European Accessibility Act mit dem Decreto Legislativo 82/2022 umgesetzt, das die Legge Stanca erweitert. Verbindlich seit 28. Juni 2025. Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz sind ausgenommen. Das österreichische BaFG gilt für euch nicht, auch wenn die technische Prüfgrundlage dieselbe ist.
Läuft die Zusammenarbeit auf Deutsch oder Italienisch?
Die Zusammenarbeit läuft komplett auf Deutsch. Die Website selbst baue ich zweisprachig, Deutsch und Italienisch, mit sauberen hreflang-Angaben, damit Google die richtige Sprachversion ausliefert. Italienische Texte lieferst du oder eine Übersetzung deiner Wahl, die Struktur dafür steht.
Kannst du auch die rechtliche Beurteilung übernehmen?
Nein. Ich bin Webentwickler, kein Anwalt und kein Steuerberater. Ich setze technisch um und dokumentiere nachvollziehbar, was geprüft wurde. Für die verbindliche rechtliche Beurteilung, insbesondere bei Rechnungslegung und Fernabsatz in Italien, brauchst du eine Beratung vor Ort.