Webagentur für Südtirol

Webentwicklung für Südtirol, auf Deutsch.

Beratung und Umsetzung in deiner Sprache, mit Blick auf die italienische Rechtslage. WordPress und Bricks, mehrsprachige Websites Deutsch und Italienisch, Barrierefreiheit nach der italienischen EAA-Umsetzung.
Kostenloses Erstgespräch buchen
Rechtslage Italien

In Südtirol gilt nicht das BaFG, sondern das Stanca-Gesetz.

Das ist der Punkt, an dem österreichische und deutsche Anbieter regelmäßig danebenliegen. Italien hat den European Accessibility Act mit dem Decreto Legislativo 82/2022 umgesetzt, das die Legge Stanca (Legge 4/2004) erweitert. Verbindlich ist das seit 28. Juni 2025.

Praktisch heißt das: Der Anwendungsbereich erfasst nun auch private Wirtschaftsteilnehmer, nicht mehr nur öffentliche Stellen und Konzerne. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Bei Verstößen sieht das Dekret Geldbußen zwischen 5.000 und 40.000 Euro vor, zuständig ist unter anderem die AgID. Für Dienstleistungen, die auf bereits vor Juni 2025 eingesetzten Produkten laufen, gibt es eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030.

Technisch ist die Grundlage dieselbe wie bei uns: die EN 301 549 und damit die WCAG. Was sich unterscheidet, sind Geltungsbereich, Ausnahmen, Sanktionen und die Form der Konformitätserklärung. Eine aus Österreich übernommene Barrierefreiheitserklärung verweist auf das falsche Gesetz.

Das ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung deines Falls braucht es einen Anwalt in Italien. Was ich liefere, ist die technische Umsetzung und die Dokumentation dazu.

Häufige Fragen aus Südtirol.

Sprich mit mir über dein Projekt.

30 Minuten, kostenlos, unverbindlich. Du bekommst meine ehrliche Einschätzung — auch wenn sie lautet: „Dafür brauchst du mich nicht.“
Erstgespräch buchen
Antwort innerhalb von 48 Stunden · hallo@purin.at · +43 660 744 13 58