Webentwicklung für Tirol, eine Talschaft weiter.
Websites, die eine Saison aushalten.
Rechtlich gilt dasselbe wie bei mir zuhause: das österreichische Barrierefreiheitsgesetz, das FAGG für Fernabsatz und die österreichische Kleinunternehmergrenze. Wer mit einem Anbieter aus Deutschland arbeitet, bekommt oft BFSG-Logik in ein BaFG-Land eingebaut. Das fällt erst auf, wenn jemand nachfragt.
Womit ich Tiroler Betrieben helfe.
Website & Relaunch
Barrierefreiheit nach BaFG
Wartung & Notfallhilfe
Häufige Fragen aus Tirol.
Arbeitest du auch mit Betrieben, die du nie persönlich triffst?
Nein. Der Großteil der Arbeit passiert ohnehin am Rechner und im Video-Call. Für den Projektstart oder eine Schulung komme ich nach Absprache vor Ort, Innsbruck und das Oberland sind vom Montafon aus gut erreichbar. Wartung, Updates und Störungsbehebung brauchen keinen Anfahrtsweg.
Gilt für uns das BaFG oder das deutsche BFSG?
Für österreichische Betriebe gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), nicht das deutsche BFSG. Die technische Grundlage ist in beiden Fällen die EN 301 549 mit den WCAG, die Ausnahmen für Kleinstunternehmen und die zuständigen Behörden unterscheiden sich aber. Wer eine deutsche Vorlage übernimmt, bekommt oft eine Erklärung, die auf die falsche Rechtsgrundlage verweist.
Kannst du eine bestehende Website übernehmen?
Ja. Ich übernehme auch Websites, die jemand anderer gebaut hat. Am Anfang steht ein Initial-Check: Zustand, Sicherheitslage, Updatestand und ob die Basis überhaupt tragfähig ist. Danach weißt du, ob sich Stabilisieren lohnt oder ob ein Neubau die ehrlichere Antwort ist.