Am 28. Juni 2026 wurde das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ein Jahr alt. Zeit für eine Bilanz – und die gibt es jetzt erstmals mit konkreten Zahlen: 84 eröffnete Verfahren, 48 geprüfte Bescheide, 74 anhängige Verfahren – und noch keine einzige Verwaltungsstrafe. Klingt entspannt? Ist es nicht. Warum, liest du hier.
Kurz zur Einordnung: Was das BaFG regelt
Das BaFG setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in Österreich um und gilt seit 28. Juni 2025. Erfasst sind unter anderem Online-Shops, E-Banking, Buchungs- und Ticketplattformen, E-Book-Software und digitale Dienste im Personenverkehr – dazu Produkte wie Smartphones, Bankomaten und Zahlungsterminals. Technische Messlatte ist die Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG (Level AA) verweist.
Ausgenommen sind Dienstleistungen von Kleinstunternehmen: weniger als zehn Mitarbeitende und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Achtung: Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Die Zahlen aus dem ersten Jahr
Zuständig für die Marktüberwachung ist das Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich. Laut Sozialministerium sieht die Bilanz nach zwölf Monaten so aus:
- 84 Verfahren wurden eröffnet, davon 36 von Amts wegen – also ohne dass sich jemand beschwert hat
- 48 Bescheide wurden geprüft, 74 Verfahren sind aktuell anhängig
- Auffallend oft betroffen: Banken und Finanzdienstleister
- Dazu kommen laut Österreichischem Behindertenrat 53 Selbstmeldungen von Unternehmen, die Nichtkonformitäten in den eigenen Angeboten festgestellt haben
- Verwaltungsstrafen wurden bisher keine verhängt
Die Behörde fährt im ersten Jahr bewusst die Linie „Beraten vor Strafen“: Unternehmen sollen Barrieren erst einmal erkennen und beseitigen dürfen, bevor gestraft wird.
Warum das kein Freibrief ist
Drei Gründe, warum du dich auf „es ist ja noch nichts passiert“ nicht verlassen solltest:
Erstens: Die Verfahren laufen bereits. 74 anhängige Verfahren bedeuten 74 Unternehmen, die jetzt Fristen, Auflagen und Nachweispflichten haben. Ein Verfahren ist auch ohne Strafe teuer – es bindet Zeit, Nerven und meist externe Berater.
Zweitens: Die Schonfrist ist ein Auslaufmodell. „Beraten vor Strafen“ war das Prinzip des ersten Jahres. Der Strafrahmen steht längst im Gesetz: bis zu 80.000 Euro für Großunternehmen, bis zu 50.000 Euro für KMU, bis zu 25.000 Euro für Kleinstunternehmen. In Deutschland zieht die Durchsetzung parallel bereits spürbar an – wie die BFSG-Bilanz 2026 zeigt.
Drittens: Die Praxis ist schlechter als die Statistik. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs hat zum Jahrestag digitale Alltagsservices getestet und sieht „erheblichen Nachholbedarf“: Probleme mit Screenreader-Kompatibilität, Tastaturbedienung und vor allem mit Bezahl- und Buchungsprozessen. Genau die Stellen also, an denen dein Shop Umsatz verliert – bei allen Nutzern, nicht nur bei Menschen mit Behinderungen.
Was du jetzt konkret tun solltest
- Kläre, ob du in den Anwendungsbereich fällst. Online-Shop, Buchungsfunktion, E-Banking-nahe Services? Dann sehr wahrscheinlich ja. Kleinstunternehmen: Ausnahme prüfen – sie gilt nur für Dienstleistungen.
- Verschaff dir einen ehrlichen Ist-Stand. Ein erster automatisierter Test dauert Minuten – zum Beispiel mit meinem kostenlosen Barrierefreiheit-Schnellcheck. Er ersetzt kein Audit, zeigt aber die gröbsten Baustellen.
- Priorisiere die Klassiker. Tastaturbedienbarkeit, Formulare und Checkout, Kontraste, Alternativtexte, Barrierefreiheitserklärung. Das sind die Punkte, die Behörden und Betroffene zuerst sehen.
- Plane die Umsetzung, bevor sie dir geplant wird. Wer erst im Verfahren reagiert, saniert unter Zeitdruck – das wird teurer als ein geordneter Fahrplan.
FAQ
Gilt das BaFG auch für meine kleine Firmen-Website ohne Shop?
Eine reine Visitenkarten-Website ohne erfasste Dienstleistung fällt meist nicht direkt unter das BaFG. Sobald du aber online verkaufst, Termine buchen lässt oder Verträge anbahnst, wird es schnell relevant. Und unabhängig von der Pflicht gilt: Barrierefreiheit bringt Reichweite, SEO und bessere Conversion.
Ich bin Kleinstunternehmen – bin ich sicher raus?
Nur bei Dienstleistungen, und nur solange du unter zehn Mitarbeitenden und maximal zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme bleibst. Verkaufst du erfasste Produkte, greift die Ausnahme nicht. Im Zweifel kurz prüfen lassen.
Es gab noch keine Strafen – wie viel Zeit habe ich realistisch?
Das weiß niemand seriös. Fakt ist: Die Behörde eröffnet Verfahren auch von Amts wegen, und der Strafrahmen bis 80.000 Euro steht bereit. Jedes Quartal Vorsprung macht die Umsetzung planbarer und günstiger.
Reicht ein Overlay-Widget, um konform zu werden?
Nein. Overlays reparieren die Ursachen nicht und stehen bei Prüfstellen wie Betroffenenverbänden massiv in der Kritik. Der Weg führt über sauberen Code, korrekte Semantik und getestete Prozesse – wie im Praxis-Guide beschrieben.
Lieber vor der Behörde fertig sein
Ich bin CPWA-zertifiziert und begleite KMU in Österreich, Deutschland und Südtirol von der ersten Analyse bis zur WCAG-konformen Umsetzung – von Audit bis Entwicklung. Sprich mit mir über dein Projekt, bevor es ein Verfahren tut.
Quellen
- Österreichischer Behindertenrat: Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz – die Umsetzung hat begonnen (Juni 2026)
- BIZEPS / Hilfsgemeinschaft: Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz – Test digitaler Alltagsservices (23.06.2026)
- Sozialministeriumservice: Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit – Informationen zum BaFG
