Ein Jahr ist die Barrierefreiheitspflicht jetzt scharf. Die Übergangszeit ist vorbei, die Marktüberwachung prüft, erste Abmahnungen laufen – und Brüssel macht zusätzlich Druck. Wer 2025 gehofft hat, das Thema sitzt es aus, merkt 2026: So läuft das nicht.
Ein Jahr Barrierefreiheitspflicht: Was sich 2026 geändert hat
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich parallel das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Beide setzen die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) um. Betroffen sind viele digitale Produkte und Dienstleistungen – Onlineshops, Buchungssysteme, Banking, E-Books und mehr.
2025 war das Jahr der Ankündigungen. 2026 ist das Jahr der Praxis. Die Marktüberwachungsbehörden führen Stichproben durch, die Zahl der Beanstandungen steigt, und erste Abmahnungen treffen vor allem E-Commerce-Seiten. Die Bußgelder sind bisher überschaubar – aber der Trend ist eindeutig: Es wird strenger, nicht lockerer.
Brüssel erhöht den Druck
Im März 2026 hat die EU-Kommission eine ergänzende, mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland geschickt. Aus Sicht der Kommission ist der EAA noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Deutschland hat zwei Monate Zeit, die Lücken zu schließen. Reagiert die Bundesregierung nicht ausreichend, kann der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gehen – samt möglicher finanzieller Sanktionen.
Für dich als Unternehmen heißt das: Das Thema verschwindet nicht, im Gegenteil. Eher ist mit einer Nachschärfung der Regeln zu rechnen als mit einer Lockerung.
Kommt die BFSG-Novelle?
Aktuell prüft die Marktüberwachung nach dem harmonisierten Standard EN 301 549, der auf WCAG 2.1 Level AA aufbaut. WCAG 2.2 ist heute Best Practice, aber noch nicht zwingend vorgeschrieben.
Genau hier liegt der Knackpunkt: Wegen des EU-Drucks gilt eine Nachbesserung des Gesetzes als wahrscheinlich – und damit könnte WCAG 2.2 verpflichtend werden. Wer seine Seite heute schon nach 2.2 baut, ist auf der sicheren Seite und muss später nicht nachrüsten. Es lohnt sich also, gleich die aktuelle Stufe anzupeilen statt das Minimum von gestern.
Und in Österreich?
Das österreichische BaFG läuft parallel zum deutschen BFSG und basiert auf derselben EU-Richtlinie. Die inhaltlichen Anforderungen sind praktisch deckungsgleich, die Zuständigkeit liegt beim Sozialministeriumservice. Wer im DACH-Raum oder in Südtirol verkauft, kommt am Thema ohnehin nicht vorbei – die Pflicht gilt in jedem dieser Märkte.
Was Marktüberwachung und Abmahnung konkret bedeuten
Es gibt zwei Wege, über die Druck entsteht. Erstens die behördliche Marktüberwachung: Sie prüft – auch auf Beschwerde hin – ob deine digitalen Angebote die Anforderungen erfüllen, setzt Fristen zur Nachbesserung und kann im Ernstfall Bußgelder verhängen oder Angebote untersagen.
Zweitens die wettbewerbsrechtliche Abmahnung, verschickt von Anwaltskanzleien im Auftrag angeblicher Mitbewerber. Sie kommt oft schneller und ist teurer, weil Abmahnkosten dazukommen. Wichtig zur Einordnung: Ob ein BFSG-Verstoß überhaupt per Wettbewerbsrecht (UWG) abmahnfähig ist, hat bislang kein Gericht abschließend entschieden – die Rechtslage ist umstritten. Wer eine Abmahnung bekommt, sollte deshalb nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen, sondern sie prüfen lassen und parallel die echten Barrieren beheben. Vermeiden lässt sich beides ohnehin nur mit einer Seite, die tatsächlich zugänglich ist, nicht nur auf dem Papier.
Was du jetzt tun solltest
Warte nicht auf den ersten Brief. Ein realistischer Fahrplan:
- Ist-Stand prüfen: Lass deine Seite gegen WCAG testen – automatisiert und manuell. Automatische Tools finden nur einen Teil der Probleme.
- Barrierefreiheitserklärung bereitstellen: Sie ist Pflicht und oft das Erste, worauf Prüfer und Abmahner schauen.
- Die häufigsten Fehler zuerst: Kontraste, Tastaturbedienung, Formular-Labels, Alternativtexte, sichtbarer Fokus. Damit deckst du einen Großteil der typischen Mängel ab.
- Gleich auf WCAG 2.2 zielen: Spart dir die Nachrüstung, falls die Pflicht angehoben wird.
So unterstütze ich dich
Ich bin zertifizierter Web-Accessibility-Experte (CPWA) und prüfe deine Seite ehrlich gegen die geltenden Kriterien – ohne Panikmache, aber mit klarer Priorisierung, was wirklich zählt. Schau dir meine Leistungen rund um Barrierefreiheit an oder melde dich direkt für einen ersten Check.
FAQ
Mein Unternehmen ist klein – bin ich überhaupt betroffen?
Es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Die Grenzen sind aber enger, als viele denken, und für Onlineshops gilt die Pflicht in der Regel. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Einordnung statt einer Annahme.
Reicht ein Overlay-Tool, um konform zu sein?
Nein. Overlay-Tools beheben die zugrunde liegenden Probleme nicht zuverlässig und schützen nicht vor Beanstandungen. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code und im Inhalt, nicht über ein Skript darüber.
Was kostet es, wenn ich nichts tue?
Neben möglichen Bußgeldern und Abmahnkosten verlierst du Kund:innen, die deine Seite schlicht nicht bedienen können. Barrierefreiheit ist auch ein Markt- und SEO-Vorteil, kein reiner Kostenfaktor.
Muss ich jetzt schon WCAG 2.2 erfüllen?
Pflicht ist derzeit die Stufe nach EN 301 549 (WCAG 2.1 AA). WCAG 2.2 ist empfohlen und angesichts des EU-Drucks eine sinnvolle Vorsorge – die zusätzlichen Kriterien sind überschaubar.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand Juni 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Bewertung deines Einzelfalls ziehe bitte fachkundige juristische Beratung hinzu.
