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Barrierefreiheit im Onlineshop: was das BaFG seit 28. Juni 2025 für dich bedeutet

Veröffentlicht: 4. Mai 2026
Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz, und für deinen Onlineshop gibt es keine Übergangsfrist. Was WCAG 2.1 bzw. 2.2 AA konkret bedeutet, wo die Stolperstellen im Checkout liegen und wie du es Schritt für Schritt angehst.
Beitragsbild: Barrierefreiheit im Onlineshop – BaFG ab 28.06.2025

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Damit setzt Österreich den European Accessibility Act um, und dein Onlineshop fällt mitten hinein. Anders als bei vielen anderen Pflichten gibt es für die Website selbst keine Übergangsfrist. Der Shop muss barrierefrei sein. Was das konkret heißt und wo du anpacken solltest, schauen wir uns hier an.

Wen das BaFG betrifft

Das Gesetz gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also auch für B2C-Onlineshops. Verkaufst du an Verbraucher, bist du im Anwendungsbereich. Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG auf Stufe AA verweist. In der Praxis zielst du auf WCAG 2.1 AA, besser gleich auf 2.2 AA, da die Norm laufend an die neuere WCAG-Version angeglichen wird. Wer 2.2 AA erfüllt, ist auf der sicheren Seite.

Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, also Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Diese Ausnahme gilt aber nur für Dienstleistungen. Konkret heißt das: Betreibst du als Kleinstunternehmen einen Webshop mit normalen Waren, ist der Shop als Dienstleistung von der Pflicht ausgenommen. Sie greift nicht, wenn du Produkte verkaufst, die selbst unter den BaFG-Katalog fallen, etwa E-Reader, Computer, Smartphones oder Zahlungsterminals. Diese Produkte müssen unabhängig von deiner Unternehmensgröße barrierefrei sein. Ob die Ausnahme für dich greift, prüfst du im Einzelfall. Und auch als ausgenommenes Kleinstunternehmen ist ein barrierefreier Shop ein klarer Vorteil.

Warum du das nicht auf die lange Bank schieben solltest

Die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice. Verbraucher können nicht-barrierefreie Angebote melden, die Behörde prüft und kann Bescheide oder Strafen verhängen. Die Strafen reichen für Großunternehmen bis 80.000 Euro, für KMU und Kleinstunternehmen sind die Höchststrafen niedriger. Bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen gilt der Grundsatz beraten vor strafen. Dazu kommt der einfache Punkt: Ein barrierefreier Shop ist für alle besser nutzbar und wird von Suchmaschinen sauberer gelesen.

Die wichtigsten Baustellen im Shop

Kontraste

Text muss sich klar vom Hintergrund abheben. Für normalen Fließtext gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1. Prüf vor allem helle Grautexte, Buttons und Hinweise im Checkout. Genau dort wird oft zu blass gestaltet.

Bedienung mit der Tastatur

Alles, was mit der Maus geht, muss auch mit der Tastatur gehen. Klick dich einmal nur mit der Tab-Taste durch deinen Shop, vom Produkt über den Warenkorb bis zum Bestellabschluss. Du musst dabei immer sehen, wo der Fokus gerade steht. Verschwindet der Fokusrahmen, hast du eine Barriere.

Alternativtexte für Bilder

Produktbilder brauchen einen sinnvollen Alternativtext, der beschreibt, was zu sehen ist. Rein dekorative Bilder bekommen einen leeren Alt-Text, damit Screenreader sie überspringen.

Saubere Struktur

Überschriften müssen logisch aufgebaut sein, also eine H1 pro Seite und darunter H2 und H3 in sinnvoller Reihenfolge. Formularfelder brauchen echte, verknüpfte Labels, nicht nur einen Platzhalter im Feld.

Barrierefreier Checkout

Der Checkout ist die heikelste Stelle, weil hier das Geld verdient wird. Fehlermeldungen müssen klar benannt und mit dem betroffenen Feld verknüpft sein. Pflichtfelder dürfen nicht nur über Farbe markiert sein. Der Bestellbutton muss eindeutig beschriftet und mit der Tastatur erreichbar sein.

So gehst du es an

  1. Mach eine Bestandsaufnahme. Ein automatischer Test findet einen Teil der Probleme, den Rest deckst du mit einem manuellen Durchgang per Tastatur und Screenreader auf.
  2. Priorisiere die Wege, die zum Kauf führen: Startseite, Produktseite, Warenkorb, Checkout.
  3. Arbeite die Punkte von oben ab und teste nach jeder Änderung erneut.
  4. Halt fest, was du umgesetzt hast. Im Prüffall ist deine Dokumentation Gold wert.

Tipp: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes neue Plugin, jedes neue Theme-Update und jede neue Aktionsseite kann neue Barrieren einbauen. Nimm den Tastatur-Durchgang durch den Checkout in deine Routine auf, etwa nach jedem größeren Update.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine rechtliche Prüfung deines konkreten Shops.

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Geschrieben von Christoph Purin

Webentwickler & CPWA-zertifizierter Accessibility-Experte aus Vorarlberg. WordPress seit 2005. Jeder Beitrag basiert auf echten Projekten — alles selbst getestet.
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