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GPSR: die EU-Produktsicherheitsverordnung im WooCommerce-Shop umsetzen

Veröffentlicht: 19. Januar 2026
Seit 13. Dezember 2024 gilt die GPSR. Welche Pflichtangaben direkt ins Produktangebot müssen und wie du Hersteller, verantwortliche Person und Warnhinweise mit Germanized abbildest.
Beitragsbild: GPSR-Produktsicherheit auf jeder Produktseite umsetzen

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung, kurz GPSR. Sie betrifft fast jeden Onlineshop, der physische Produkte verkauft, und verlangt bestimmte Pflichtangaben direkt beim Produkt. In WooCommerce lässt sich das mit Germanized sauber abbilden.

Worum es geht

Die Verordnung (EU) 2023/988 ist seit 13. Dezember 2024 in allen EU-Staaten unmittelbar anwendbar und ersetzt das frühere österreichische Produktsicherheitsgesetz 2004. Ziel ist, dass nur sichere Produkte am Markt sind und dass Verbraucher die nötigen Informationen sehen, bevor sie kaufen.

Welche Angaben ins Produktangebot müssen

Bei betroffenen Produkten musst du gut sichtbar im Angebot zeigen:

  • Hersteller: Name oder Marke, Postanschrift und eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme.
  • Verantwortliche Person in der EU: nötig, wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt.
  • Warn- und Sicherheitshinweise: in verständlicher Sprache.
  • Produktidentifikation: zum Beispiel Modell- oder Artikelnummer.

Wichtig: Diese Angaben müssen direkt im einzelnen Produktangebot stehen. Ein Sammel-PDF, ein QR-Code oder eine zentrale Seite reichen laut Verordnung nicht.

Wer betroffen ist

Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte unabhängig davon, ob du an Verbraucher oder an Unternehmen verkaufst. Auch ein reiner B2B-Händler von Verbraucherprodukten muss die Pflichten erfüllen. Deine Rolle in der Lieferkette (Hersteller, Einführer oder Händler) entscheidet, welche Pflichten genau auf dich zukommen.

Umsetzung mit Germanized

Germanized bringt die Felder dafür ab Version 3.18.0 mit.

  1. Lege deine Hersteller unter Produkte im Bereich Hersteller an, samt Kontaktdaten und gegebenenfalls verantwortlicher Person.
  2. Weise jedem Produkt unter Produkt bearbeiten > Allgemein > Produktsicherheit den passenden Hersteller zu.
  3. Trag Warn- und Sicherheitshinweise ein und hänge bei Bedarf Dokumente an.
  4. Prüf im Frontend, dass die Angaben im Tab Produktsicherheit erscheinen.

Altbestand

Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden und der damaligen Rechtslage entsprachen, dürfen weiter abverkauft werden. Für alles, was du heute neu anbietest, gelten die GPSR-Pflichten.

Tipp: Pfleg die Hersteller einmal sauber an und nutz dann die Mehrfachbearbeitung, um vielen Produkten denselben Hersteller zuzuweisen. Das spart bei großen Katalogen viel Zeit.

Dieser Beitrag ist eine technische Anleitung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten konkret auf dich zutreffen, hängt von deinen Produkten und deiner Rolle ab.

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Geschrieben von Christoph Purin

Webentwickler & CPWA-zertifizierter Accessibility-Experte aus Vorarlberg. WordPress seit 2005. Jeder Beitrag basiert auf echten Projekten — alles selbst getestet.
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