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Barrierefreiheitserklärung für deine Website: Wer sie braucht, was reinmuss, plus Vorlage

Veröffentlicht: 19. März 2026
Barrierefreiheitserklärung oder Informationen zur Barrierefreiheit? Wer was veröffentlichen muss, unterscheidet sich je nach Land und Art der Website. Der Überblick mit Vorlage.
Beitragsbild: Barrierefreiheitserklärung – wer sie braucht und was hineingehört

Rund um das Thema Barrierefreiheit taucht ein Begriff immer wieder auf: die Barrierefreiheitserklärung. Viele wissen, dass sie „irgendwie dazugehört“, aber nicht, was genau reinmuss – oder ob sie überhaupt betroffen sind. Tatsächlich hängt das stark davon ab, ob du eine öffentliche Stelle bist oder ein Unternehmen, und ob deine Seite in Österreich oder Deutschland betrieben wird.

In diesem Artikel bringe ich Ordnung rein: Wer was braucht, welche Inhalte Pflicht sind und wie eine Vorlage aussieht. Ein Hinweis vorweg: Ich bin Webentwickler, kein Jurist. Das hier ist praktische Orientierung, keine Rechtsberatung – für die verbindliche Formulierung ziehst du im Zweifel einen Anwalt oder die offiziellen Quellen heran.

Zwei verschiedene Regelwerke, zwei verschiedene Pflichten

Der häufigste Irrtum ist, alles in einen Topf zu werfen. Es gibt zwei getrennte Welten.

Öffentliche Stellen – Bund, Länder, Gemeinden und überwiegend öffentlich finanzierte Einrichtungen – unterliegen schon länger strengen Regeln. In Österreich seit 2019 über das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), in Deutschland über BGG und BITV. Sie müssen eine förmliche, detaillierte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ veröffentlichen und aktuell halten.

Unternehmen unterliegen seit 28. Juni 2025 dem European Accessibility Act – in Österreich umgesetzt im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Hier heißt die Pflicht meist „Informationen zur Barrierefreiheit“ und ist anders ausgestaltet als bei öffentlichen Stellen.

Welche Welt für dich gilt, entscheidet, was du brauchst.

Was öffentliche Stellen veröffentlichen müssen

Bist du eine öffentliche oder überwiegend öffentlich finanzierte Einrichtung, ist die Erklärung zur Barrierefreiheit klar geregelt. Sie beschreibt umfassend den Stand der Barrierefreiheit deiner Website und enthält typischerweise diese Elemente:

  • Bezug auf das maßgebliche Gesetz und die EU-Richtlinie 2016/2102
  • die erreichte Konformitätsstufe, in der Regel WCAG 2.1 auf Stufe AA
  • eine Beschreibung bekannter, noch nicht barrierefreier Inhalte und der Gründe dafür
  • Angaben zum Prüfverfahren und zum Datum der Erstellung oder letzten Überprüfung
  • Kontaktdaten für Feedback und das Melden von Barrieren
  • einen Hinweis auf das Beschwerde- bzw. Durchsetzungsverfahren

Diese Erklärung muss leicht auffindbar sein, üblicherweise direkt verlinkt im Footer, und regelmäßig aktualisiert werden.

Was Unternehmen bereitstellen müssen

Für Unternehmen, die unter das BFSG oder BaFG fallen, sieht es anders aus. Statt der förmlichen Erklärung wie im öffentlichen Sektor verlangt das Gesetz Informationen darüber, wie die angebotene Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

In Deutschland legt das BFSG (in seiner Anlage 3) fest, was diese Informationen enthalten müssen – unter anderem eine Beschreibung der Dienstleistung, die relevanten Barrierefreiheitsanforderungen und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Diese Angaben dürfen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an einer anderen, klar wahrnehmbaren Stelle der Website stehen. Wichtig: Auch diese Information selbst muss barrierefrei zugänglich sein.

Ein Feedback-Mechanismus ist beim BFSG nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben – Fachleute empfehlen ihn aber dringend, weil er Konflikte mit Behörden entschärft und einen kooperativen Draht zu Kunden schafft. In der Praxis gehört ein erreichbarer Kontakt für Barriere-Meldungen also dazu.

In Österreich greift das BaFG mit vergleichbaren Informationspflichten; die Marktüberwachung übernimmt hier das Sozialministeriumservice.

Brauche ich das überhaupt?

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Fällst du als Kleinstunternehmen mit reiner Dienstleistung unter eine Ausnahme, ist die formale Pflicht möglicherweise gar nicht einschlägig. Betreibst du dagegen einen Onlineshop oder richtest dich an Endverbraucher, wird es relevant.

Mein praktischer Rat: Eine klare, ehrliche Seite zur Barrierefreiheit schadet nie. Sie signalisiert, dass du das Thema ernst nimmst, gibt Nutzern einen Anlaufpunkt und schützt dich im Zweifel. Selbst wenn du nicht strikt verpflichtet bist, ist sie ein Zeichen von Professionalität.

Vorlage: So kann eine Seite aussehen

Hier ein vereinfachtes Grundgerüst für ein Unternehmen. Passe es an deine reale Situation an – erfinde nichts, was nicht stimmt, denn eine falsche Erklärung ist schlechter als eine ehrliche.

Überschrift: Erklärung zur Barrierefreiheit / Informationen zur Barrierefreiheit

Einleitung: „[Unternehmen] ist bemüht, diese Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website [Domain].“

Stand der Barrierefreiheit: „Die Website orientiert sich an der Norm EN 301 549 bzw. den WCAG 2.1 auf Stufe AA. Folgende Bereiche sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei: [konkret benennen, z. B. einzelne PDF-Dokumente, eingebettete Kartendienste].“

Erstellung und Prüfung: „Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt. Die Bewertung erfolgte durch [Selbstbewertung / externe Prüfung].“

Feedback und Kontakt: „Sind dir Barrieren aufgefallen? Melde sie uns: [Name, E-Mail, ggf. Telefon]. Wir bemühen uns, das Problem zeitnah zu beheben.“

Durchsetzung / Marktüberwachung: „Sollte deine Rückmeldung nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, kannst du dich an die zuständige Stelle wenden: [in Österreich Sozialministeriumservice / in Deutschland zuständige Marktüberwachungsbehörde].“

Das ist ein Gerüst, kein fertiger Rechtstext. Die konkreten Formulierungen und Pflichtangaben unterscheiden sich je nach Land und Angebot – orientiere dich an den offiziellen Mustern und Quellen.

Wo die Seite hingehört und wie sie technisch gebaut sein sollte

Verlinke die Erklärung von jeder Seite aus erreichbar, in der Regel im Footer neben Impressum und Datenschutz. Sie selbst muss barrierefrei sein – also saubere Überschriften, ausreichende Kontraste, klare Linktexte. Eine Barrierefreiheitserklärung, die selbst nicht zugänglich ist, wäre eine bittere Ironie. In WordPress legst du sie als normale Seite an und nimmst sie ins Footer-Menü.

FAQ

Ist „Barrierefreiheitserklärung“ und „Informationen zur Barrierefreiheit“ dasselbe?
Im Alltag werden die Begriffe oft synonym verwendet. Streng genommen ist die förmliche „Erklärung zur Barrierefreiheit“ das Instrument für öffentliche Stellen, während Unternehmen unter dem BFSG/BaFG „Informationen zur Barrierefreiheit“ bereitstellen. Inhaltlich überschneiden sie sich.

Muss ich bekannte Mängel wirklich offenlegen?
Bei öffentlichen Stellen ja, das ist Teil der Erklärung. Generell gilt: Ehrlichkeit ist besser als eine geschönte Erklärung. Eine offene Auflistung mit dem Hinweis, dass an Verbesserungen gearbeitet wird, ist glaubwürdiger und rechtlich sicherer als ein „alles barrierefrei“, das nicht stimmt.

Kann ich die Erklärung einfach von einer anderen Seite kopieren?
Besser nicht. Sie muss deine reale Situation abbilden – welche Norm, welcher Stand, welche bekannten Probleme, welcher Kontakt. Eine kopierte Erklärung, die nicht zu deiner Seite passt, ist wertlos.

Wie oft muss ich sie aktualisieren?
Immer dann, wenn sich am Stand der Barrierefreiheit etwas Wesentliches ändert, mindestens aber in regelmäßigen Abständen. Öffentliche Stellen sind zur regelmäßigen Aktualisierung verpflichtet.

Reicht die Erklärung, um die Pflicht zu erfüllen?
Nein. Die Erklärung beschreibt nur den Stand. Die eigentliche Pflicht ist, die Seite tatsächlich barrierefrei zu machen. Die Erklärung ist die Dokumentation, nicht die Lösung.

Dein nächster Schritt

Bevor du eine Erklärung schreibst, solltest du wissen, wo deine Seite wirklich steht – sonst beschreibst du einen Zustand, den du nicht kennst. Genau das liefert ein Barrierefreiheits-Audit: eine ehrliche Bestandsaufnahme mit priorisierter Maßnahmenliste. Auf dieser Basis lässt sich dann eine Erklärung formulieren, die stimmt. Als zertifizierter Web Accessibility Expert unterstütze ich dich bei beidem.

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Geschrieben von Christoph Purin

Webentwickler & CPWA-zertifizierter Accessibility-Experte aus Vorarlberg. WordPress seit 2005. Jeder Beitrag basiert auf echten Projekten — alles selbst getestet.
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